Rente und Grundsicherung: Inflationsausgleich durch Steuererleichterung fördert sozialen Schieflage
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Der Bund der Steuerzahler, schlägt in einem Schreiben an SPD, Grüne und FDP finanzielle Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger vor indem per Steuererklärung ein Inflationsausgleich erfolgen soll, wie "Die Welt" heute berichtete.
„Als steuerliche Sofortmaßnahme erscheint mir eine Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs sehr geeignet“, heißt es in einem Schreiben von Präsident des Vereins "Bund der Steuerzahler", Reiner Holznagel, welches "Welt am Sonntag" vorliegen soll. Holznagel reklamiere auch, dass die Tarife, die 2020 beschlossen wurden, auf „inzwischen völlig überholten Inflationsprognosen“ beruhen würden, die damals noch bei 1,2 Prozent lagen. Aus den aktuellen Prognosen ist allerdings erkennbar, dass die damaligen Prognosen falsch waren und eher mit 3 Prozent Inflation zu rechnen ist.
Als Beispiel führt die "Welt" in einer Berechnung bei einem Single-Einkommen von jährlich 50.000 Euro, bei der neuen Tarifformel, statt 110 Euro, sogar 216 Euro mehr auf dem Konto, was einem Inflationsausgleich von zusätzlich 106 Euro entspricht.
Noch interessanter wäre dabei die verfassungsrechtliche Frage, wenn der Inflationsausgleich eben nur Menschen ab bestimmten Einkommen wirklich zu gute kommt. Die Renten verlieren durch die Inflation immer mehr an Wert. Die jährliche Anpassung der Rentenbezüge kompensiert die Inflationsrate nicht. Der CDU-Sozialexperte, Dennis Radtke, forderte gegenüber der "Bild" deshalb einen einmaligen Inflations-Bonus. "Ich plädiere deshalb für einen einmaligen Inflations-Bonus von 500 Euro, der an Senioren mit besonders kleinen Renten gezahlt werden sollte", so der Europapolitiker der Union.
Die Grundsicherung, für Arbeitssuchende, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit Behinderungen, wird für 2022 gerade mal um 3 Euro erhöht. Ein Betrag, der weder die aktuelle Inflation noch die Preissteigerungen auf dem Energiesektor kompensieren kann.
In einem Interview vom 30.7.2021 gegenüber "Merkur", betonte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Ulrich Schneider: "Die Kaufkraftverluste machen uns in der Tat sehr große Sorgen. Die Regelsätze sind nachweislich viel zu gering bemessen. Aktuell stehen einer allein lebenden Person pro Monat gerade 446 Euro für die Sicherung des Existenzminimums zu. Nach unseren Berechnungen müsste die Grundsicherung aber bei 644 Euro liegen. Zu sehr ähnlichen Größenordnungen sind übrigens auch die Diakonie, die Linke und die Grünen gekommen."
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung