Der Bundesgesundheitsminister macht eRezept ab 2022 zur Pflicht
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Das Bundeskabinett hat heute das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PSG) gebilligt. Ab 2022 sollen Ärztliche Verordnungen nur per eRezept erfolgen. Im Referentenentwurf war noch vorgesehen, dass Arzneimittel auf Papierrezepten verordnet werden können. Dieses hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verschärft, das Makelverbot von eRezepten: Dieses gilt jetzt umfassend für alle Marktteilnehmer. Dabei sollen die Apotheker für die Mitwirkung an der elektronischen Patientenakte ein Honorar erhalten.
So heißt es im Gesetzentwurf, der bis zum Herbst vom Bundestag verabschiedet werden soll: „Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben.“ Die Apotheken sollen verpflichtet werden, Arzneimittel nur noch per eRezept abzugeben. Es gibt jedoch noch weiterhin Ausnahmen von dieser Pflicht: So gelte wie bei Ärzte auch hier, „dass die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Verordnungen der Telematikinfrastruktur nur insoweit umgesetzt werden kann, als die hierfür erforderlichen Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur zum Zeitpunkt der Rezepteinlösung in der Apotheke technisch zur Verfügung stehen“, so heißt es im Gesetzentwurf.
Auf der elektronischen Patientenakte lassen sich Arztberichte, Befunde, Röntgenbilder, der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahn-Bonusheft, sowie das gelbe U-Heft ab 2022 speichern.
Georg Nüßlein, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag von der CDU/CSU, habe sich zum am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) in einer Pressemitteilung geäußert:
Georg Nüßlein: „Die aktuelle Corona-Krise zeigt: Wir haben bei der Nutzung digitaler Technologien erheblichen Steigerungsbedarf. Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur werden grundlegende digitale Anwendungen für Patientinnen und Patienten nutzbar gemacht. Zentral ist dabei die elektronische Patientenakte, in der Befunde, Diagnosen, Arztberichte, Medikationen, Röntgenbilder oder auch der Impfausweis auf Wunsch des Patienten gespeichert werden können.
Weitere wichtige Anwendungen, die der Gesetzentwurf voranbringt, sind das elektronische Rezept und die elektronische Überweisung. Diese gewinnen gerade in der aktuellen Lage, in der Kontaktbeschränkungen erforderlich sind, eine zusätzliche Bedeutung.
Insgesamt kommt es darauf an, die digitalen Anwendungen für alle Beteiligten so auszugestalten, dass sie unkompliziert handhabbar sind und der Datenschutz gewährleistet ist. Nur so können die notwendige Nutzung und Akzeptanz sichergestellt werden. Dabei ist auch die Selbstverwaltung gefordert.“
Karin Maag: „Wir merken gerade sehr eindringlich auf vielen Ebenen, wie die Digitalisierung unser Leben beeinflusst, viele Abläufe vereinfacht und sie ohne direkten persönlichen Kontakt ermöglicht. Dieses Potenzial müssen wir noch viel stärker als bisher in unsere gesundheitliche Versorgung einbinden. Ob Impfausweis, Mutterpass, Zahn-Bonusheft oder das Untersuchungsheft für Kinder – schon heute fragen sich viele, warum das alles ausschließlich in Papierform möglich ist. Das wollen wir endlich ändern und die Grundlage dafür schaffen, dass jeder Versicherte auch seine Rezepte und Überweisungsscheine per App auf dem Smartphone abrufen kann.
Die freiwillige Nutzung einer elektronischen Patientenakte wird die Kommunikation zwischen Ärzten und anderen Berufen im Gesundheitswesen verbessern. In diesem Prozess hat der Versicherte zu jeder Zeit den Zugang und die Kontrolle über seinen eigenen Daten. Er entscheidet selber, welche Daten gespeichert und wem zur Verfügung gestellt werden. Lückenloser Schutz der Daten hat hierbei höchste Priorität. Ich bin zuversichtlich, dass diese Möglichkeit von vielen Versicherten genutzt wird und damit der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen großen Schub gibt.“
Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik von den Grünen hat sich zum PSG ebenfalls in einer Pressemitteilung geäußert:
Es war lange überfällig, dass Patientinnen und Patienten ausführlich über die elektronische Patientenakte informiert werden und die Freiwilligkeit der Akte gesetzlich zugesichert wird. Der Vorschlag von Spahn ist kein großer Wurf, aber er bügelt etliche Versäumnisse der Vergangenheit aus. Es finden sich viele dringend notwendige Klarstellungen, die wir schon lange gefordert haben, das PDSG räumt also gewissermaßen hinter den bisherigen Gesetzen auf.
Trotzdem bleibt viel zu tun. Es fehlt eine Strategie für die Digitalisierung, die den Nutzen von digitalen Anwendungen in den Vordergrund stellt und Patientinnen und Patienten systematisch einbindet. Patientenbeteiligung ist eine notwendige Bedingung für eine gelungene Digitalisierung und kein lästiges Beiwerk.
Außerdem ist völlig unverständlich, warum sich nicht alle therapeutischen Berufsgruppen an die Telematikinfrastruktur anschließen lassen können. Da müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden, denn je mehr Berufsgruppen Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben, desto mehr Nutzen hat die Akte gerade auch für chronisch Kranke.
Auch die Regelung zur Freigabe von Forschungsdaten ist noch zu wenig ausgestaltet. Es ist nicht akzeptabel, dass Jens Spahn die Details dazu in einer Rechtsverordnung klären möchte, bei einem derart sensiblen Thema muss das Parlament eingebunden werden. Immerhin hat der Minister aus seinem Fehler zum Digitalen Versorgungs-Gesetz (DVG) gelernt und eine geeignete Pseudonymisierung der Daten vorgeschlagen. Aber es fehlt der Kontext, der Forscherinnen und Forschern eine sinnvolle Nutzung der Daten ermöglicht. Statt den Detailregelungen aus DVG und PDSG wäre eine übergreifende und dezentrale Infrastruktur für Forschungsdaten nötig, die Datenschutz und Datenqualität gleichermaßen sicherstellt.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung