Pflege: Andreas Westerfellhaus für Vollkasko-Pflege
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Am Dienstag dem 17 April 2018 auf der Pressekonferenz in Berlin sprach der Staatssekretär Andreas Westefellhaus von der CDU, sich gegen Beitragssenkungen oder Beitragsrückerstattungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Auf der Pressekonferenz sagte Andreas Westerfellhaus: "Wir brauchen eine starke Stimme der professionellen Pflege in Deutschland".
Er werde sich um die Anliegen der Pflegebedürftigen und der Angehörigen kümmern.
"Ich will nicht mehr wissen, warum etwas nicht geht, sondern wie es geht", sagte Westerfellhaus. Es sollen die Pflegefachkräfte mehr gestärkt werden und die Kassen sollen das Geld einsetzen, um mehr Qualität für den Versicherten zu schaffen, das sagte Westerfellhaus bei seiner ersten Pressekonferenz in Berlin.
Außerdem sagte Westerfellhaus, das in der Gesellschaft darüber diskutiert werden solle, ob die Pflegeversicherung analog zur Krankenversicherung in eine Vollversicherung umgewandelt werden müsse. Die Pflegebedürftigen bekommen zurzeit die Altenpflegeleistungen nicht vollständig erstattet.
Hinzu kommt das in der stationären Altenpflege hohe Eigenleistungen in den Pflegeheimen Zulasten der Bewohner sind. Die Krankenkassen haben zurzeit Rücklagen von rund 18 Milliarden Euro. Wobei die Pflegekassen Ende 2017, fast sieben Milliarden Euro als Rücklagen gebildet haben.
Vor einem Jahr (2017) waren die Rücklagen noch um rund 2,4 Milliarden Euro höher. Seit 2015 wird jährlich mehr als eine Milliarde Euro nicht in die Versorgung, sondern in einem Vorsorgefonds investiert. Dadurch sollen ab dem Jahr 2015 der Anstieg der Beiträge, ab 2035 gedämpft werden.
Die 8 000 Pflegestellen die geschaffen werden nachdem GroKo Sofortprogramm. Sollen mit 400 Millionen Euro im Jahr, aus der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Am Montag dem 16 April 2018 hat die gesundheitspolitische Sprecherin von der SPD-Fraktion Sabine Dittmar mitgeteilt. Das noch unklar ist, ob direkt aus der GKV die Finanzierung erfolgen könnte, oder ob vorher das Geld, in der Pflegeversicherung umgewidmet werden muss.
Quelle: aerztezeitung.de
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