Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben ab dem 1. Juli 2018 auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen Rechtsanspruch
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Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben zum ersten Mal im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen. Im § 22a ist dieses geregelt und schließt mit folgender Formulierung „Menschen mit Pflegegrad“ und „Menschen mit Behinderung“ ein.
Somit haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch, die einen Pflegegrad nach § 15 SGB XI haben oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII bekommen.
Zudem werden Wohneinrichtungen in Pflegeheimen gleichgestellt. Dr. Wolfgang Eßer der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Vorsitzende sagt: „Das ist für uns ein großer Verhandlungserfolg“, „Denn auf dieser Grundlage können wir Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung künftig nicht nur kurativ, sondern auch präventiv behandeln.“
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gab es bisher für den Patienten, keine adäquaten Maßnahmen der individuellen Prävention. Bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung ist das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen besonders hoch und gerade Sie benötigen eine besondere zahnärztliche Betreuung, da sie vielfach nicht in der Lage sind selbstständig und eigenverantwortlich sich um ihre Mundgesundheit zu sorgen.
Martin Hendges der stellvertretende KZB-Vorsitzende sagt: „Hier geht es um Menschen, die wirklich auf Unterstützung angewiesen sind, der mit Eßer die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband führte. "Menschen, die wegen der daraus resultierenden desolaten Mundgesundheit zum Teil gar nicht mehr vernünftig essen und trinken können und deren Lebensqualität aus diesem Grund stark beeinträchtigt ist.“
Die neuen Leistungen im Überblick:
- Mundgesundheitsstatus soll erfasst werden,
- ein Plan zur individuellen Mund- und Prothesenpflege erstellt und über die Bedeutung der Mundhygiene aufgeklärt wird,
- sowie dass Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit,
- einmal im Kalenderhalbjahr harte Zahnbeläge entfernt werden,
- Pflege- oder Unterstützungspersonen sollen zudem in die Aufklärung und die Erstellung des Pflegeplans einbezogen werden.
Es war ein langer Weg vom Konzept bis zur Umsetzung. Vor 8 Jahren 2010 hat die Zahnärzteschaft ihr Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vorgestellt und seitdem hat Sie gekämpft für die Umsetzung. Durch § 22a sind Sie ein Stück näher gekommen dem Ziel: Die Mundgesundheit soll über den gesamten Lebensweg gesichert sein.
Beispielsweise: durch Früherkennungsuntersuchungen um frühkindliche Karies zu reduzieren und dieses bis zum Lebensende. Eßer sagt zudem: „Initial war rückblickend die Stärkung der aufsuchenden Betreuung und zwar, indem wir sie aus der Notfallversorgung in die Regelversorgung bringen - bedarfsgerecht und inklusive Prävention".
"Dieses Leuchtturmprojekt haben wir initiiert und erfolgreich realisiert: Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben in Zukunft Anspruch auf eine adäquate zahnärztliche Behandlung und Vorsorge - und damit eine bessere Mundgesundheit und mehr Lebensqualität! Die KZBV hat folglich ihr zentrales Ziel, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe an der Versorgung zu ermöglichen, erreicht."
Weitere Informationen finden Sie hier unter www.g-ba.de
Quelle: zm-online.de
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