Pflege: Ausbildungsreform nicht alle Parteien zufrieden
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Eine Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gezeigt, dass nicht alle Parteien mit dem Weg der Pflegeausbildung zufrieden sind. Die Anhörung zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfverordnung wurde vom Arbeitgeberverband Pflege, in der generalistischen Pflegeausbildung scharf kritisiert.
Es wurden „alle Befürchtungen bestätigt“, hieß es aus dem Arbeitgeberverband Pflege. Es hieß wie „auf Biegen und Brechen das Vorhaben zur generalistischen Pflegeausbildung einmal mehr durchgepeitscht werden soll“, sei „ein Lehrbeispiel dafür, wie fahrlässig Politik die Zukunft der Altenpflege aufs Spiel setzt“ so der Verband. Nicht nur aus der Altenpflege kamen Einwände gegen den Entwurf für die Prüfverordnung und Ausbildungsverordnung.
Friedhelm Fiedler der Vizepräsident beim Arbeitgeberverband Pflege sagte: „Die Träger sind zum Beispiel für die Bereitstellung aller Praxiseinsätze verantwortlich. Es müssen entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen werden. Wie aber soll das funktionieren, wenn schon heute absehbar ist, dass für den Pflichteinsatz Kinderkrankenpflege bundesweit auch nicht ansatzweise genügend Praxisplätze zur Verfügung stehen?“.
Zudem wurde kritisiert das die Bundesländer es ablehnten, Auszubildenden nach der Zwischenprüfung einen Assistenz- oder Helferabschluss zu gewähren. Sagte er: „Viele der Auszubildenden, die das neue, in Teilen überzogen anspruchsvolle Ausbildungsniveau nicht schaffen, stehen dann womöglich mit leeren Händen da“. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) äußerte Kritik. Burkhard Rodeck DGKJ Generalsekretär sagte: „Dem Willen des Gesetzgebers, die Möglichkeit der eigenständigen Kinderkrankenpflege zu erhalten, muss auch in der Verordnung Rechnung getragen werden“.
So könnte es zum Vergleich mit den wenigen Ausbildungsplätze 6 640 in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nicht sein, das durch die verpflichtenden Anteile der Ausbildung aller 120 000 verstopft würden. Im Juni 2017 wurde vom Deutschen Bundestag eine Reform der Pflegeausbildung verabschiedet. Für das Pflegeberufsgesetz stimmten die Koalitionsfraktionen. Die Linken und Grünen stimmten dagegen.
In Zukunft sollen in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen allgemeinen Pflegeausbildung beginnen. Die Auszubildenden können die Ausbildung fortsetzen oder im letzten Ausbildungsjahr sich als Kinderkrankenpfleger oder Altenpflege fortbilden lassen. Auch soll nach sechs Jahren überprüft werden, wie viele Auszubildenden sich fortgebildet haben und wie viele ihren Berufswunsch während der Ausbildungszeit geändert haben. „Die Weiterentwicklung der Ausbildung folgt dem Ziel, ein möglichst breit gefächertes pflegerisches Kompetenzspektrum zu vermitteln und die Einsatzmöglichkeiten unabhängig von Altersstufen und Pflegesettings zu flexibilisieren“, der GKV-Spitzenverband in einer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf.
So heißt es weiter in der Stellungnahme: Die „gewollte Flexibilität und Durchlässigkeit über alle Pflegebereiche hinweg ist zu begrüßen, weil damit in noch höherem Maße die Möglichkeit eröffnet wird, auf wandelnde Pflegebedarfe zu reagieren“. Die Krankenkassen sehen auch die Befürchtungen verschiedener Akteure im Gesundheitswesen. „Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden
Änderungen der Ausbildungsstruktur hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeberufegesetz gezeigt, dass die prognostizierten Auswirkungen der angestoßenen Reform unterschiedlich und kontrovers beurteilt werden“, so heißt es in der Stellungnahme. Der politische Kompromiss sei ein „pragmatischer Lösungsansatz“.
Allerdings macht dies aus der Sicht des GKV-Spitzenverbandes „zwingend auch eine wissenschaftliche Begleitforschung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Ausbildung und deren Berücksichtigung bei weiteren Gesetzesanpassungen erforderlich“. Quelle: aerzteblatt.de
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