Kostenlose Pflegehilfsmittel als Pflegebedürftiger
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Wenn ein Angehöriger einen Pflegebedürftigen Menschen zu Hause pflegt und dieser einen anerkannten Pflegegrad hat, so hat der Pflegebedürftige bzw. der Pflegende einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Dieses ist sehr Praktisch, denn oftmals haben die Angehörigen keine Zeit, durch die Pflege noch extra zum Einkaufen zu fahren, um Pflegehilfsmittel im Sanitätskaufhaus zu kaufen.
Die Pflegehilfsmittel dienen dazu um den Angehörigen, die schwierigen Aufgaben zu erleichtern. Es soll die Pflege im Alltag entlasten, um die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder ihm eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Jeder Pflegebedürftige bekommt pro Monat Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro von der Pflegekasse erstattet.
Was für Pflegehilfsmittel sind das?
Diese finden sich im Pflegehilfsmittelverzeichnis wieder unter Produktgruppe 54:
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Wie bekommt man die Pflegehilfsmittel?
Jeden Monat bekommt man die Pflegehilfsmittel kostenlos zugesendet. Da jeder Pflegebedürftige andere Ansprüche hat, kann man individuell sich für die 40 Euro seine Pflegehilfsmittel aussuchen. Hierfür haben sich einige Anbieter darauf spezialisiert, dass man bequem Online sich die Pflegehilfsmittel aussucht und dann jeden Monat diese nach Hause geliefert bekommt.
Zum Beispiel bekommt man hier kostenlos eine Pflegehilfsmittelbox:
Die Anbieter regeln alles mit der Pflegekasse, denn die Pflegehilfsmittel müssen beantragt werden und die Kosten dafür abgerechnet werden.
Muss man online die Pflegehilfsmittel bestellen?
Nein, man kann auch in der der Apotheke oder in einem Sanitätshaus einkaufen. Vorher muss man einen Antrag stellen bei der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel. Am besten man ruft vorher bei der Pflegekasse an und erkundigt sich wie man die Pflegehilfsmittel beantragen kann.
Wann hat man noch Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
- Die Pflege in einer Wohngemeinschaft
- Die Pflege von einem Pflegedienst wird durchgeführt.
Wann hat man keinen Anspruch?
Für Pflegebedürftige im Pflegeheim können von den pflegenden Angehörigen keine Pflegehilfsmittel geordert werden.
Was ist noch wichtig?
Wenn man einen Antrag gestellt hat sollte man die Laufzeit beachten, denn diese kann unterschiedlich ausfallen. Entweder unbegrenzt oder jährlich. Bei jährlicher Laufzeit sollte rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden.