Für die Pflegeausbildung stellt Niedersachsen mehr finanzielle Mittel zu Verfügung
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Niedersachsen will dem Pflegefachkräftemangel entgegenwirken indem Sie für die Ausbildungsförderung mehr Mittel zu Verfügung stellen. In den Landtag soll eine dementsprechende Änderung des Gesetzes über die „Stiftung zur Zukunft der Altenpflegeausbildung“, miteingebracht werden, wie die Regierung mitgeteilt hatte.
Diese hatte am 30 Oktober das Landeskabinett verabschiedet. In Zukunft soll das bisher nicht verwertbare Stiftungsvermögen von zehn Millionen Euro verfügbar sein. Nur Zinserträge konnte bisher genutzt werden. Carola Reimann, die Sozial- und Gesundheitsministerin sagte: „Das Stiftungsvermögen soll dafür eingesetzt werden, noch mehr junge Menschen für die Ausbildung zu gewinnen“.
Aus dem Sondervermögen der damaligen Altenpflegeumlage hat sich Stiftung 2012 entwickelt. Dabei sei ihr Ziel in der Altenpflege die Attraktivität zu erhöhen, umso mehr qualifiziertes Personal in der Pflege zu gewinnen. Es soll gefördert werden die Ausbildungsbereitschaft von Einrichtungen, das Interesse junger Menschen an den Beruf, die Attraktivität der Berufe, den Beruf zu nehmen sowie Vorbereitung, Maßnahmen zu Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf.
Die Ausbildung werden mit dem Pflegeberufereformgesetz des Bundes in der Alten- und Kinderkrankenpflege, sowie in der Krankenpflege konsultiert. Auch werde es keine ursprüngliche Altenpflegeausbildung mehr geben, bisher ist der Stiftungszweck auf diese abgestimmt.
Die Niedersächsische Altenpflegeausgleichsverordnung hatte die Landeregierung verabschiedet aufzuheben, mit der anhand eines Umlageverfahrens die Entstehung weiterer Ausbildungsplätze erreicht werden solle.
Aus Niedersachsen hieß es das mit dem Pflegeberufereformgesetz und der verabschiedeten Finanzierungsverordnung auf Bundesebene Regelungen vorlägen für eine Umlagefinanzierung der künftigen Ausbildung in der Pflege. So werde ein zusätzliches niedersächsische Umlageverfahre nicht mehr nötig.
Quelle: aerzteblatt.de
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