Mecklenburg-Vorpommern Mangel in der Altenpflege
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In Mecklenburg-Vorpommern sind Defizite in der Pflege. Es besteht ein Mangel an Fachkräften, an Kurzzeit-Pflegeplätze sowie Plätze im betreuten Wohnen. Der Fachkräftemangel sei das größte Problem, dies unterstreichte der Städte- und Gemeindetag am 7 November 2018 bei einer Anhörung zum Landespflegegesetz im Landtag.
Es sei richtig und wichtig das für die Pflegeausbildung das Schulgeld gestrichen wurde, jedoch müsse Mecklenburg-Vorpommern zudem die Pflegeschulen ausweiten. Es wurden bessere Arbeitsbedingungen gefordert und eine bessere Bezahlung der Pflegefachkräfte. Der Städte- und Gemeindetag beklagte das die Änderungen, die im Gesetzentwurf stehen nicht ausreichend seien und der aktuellen Lage nicht gerecht sind.
Torsten Koplin, der sozialpolitische Sprecher der Linken-Fraktion sagte: „Die Sachverständigen kritisieren durchweg, dass der Gesetzentwurf auf drängende Fragen keine Antworten gibt.“ „So fehlen für die vom Bund finanzierten Pflege-Modellprojekte inhaltliche Vorgaben des Landes.“ Auch spreche der Entwurf zwar über moderne Wohnformen für Senioren und Pflegebedürftige, „aber auch hier fehlen Ziele und Mittel, damit diese errichtet werden können“. Organisation haben andere Bundesländer bereits gegründet die Träger und Gründer desbezüglich beraten.
In vielen Orten fehlen Kurzzeit-Pflegeplätze, laut Landesseniorenbeirat. Wenn Angehörige einen Urlaub, in Krankenhaus oder sonst nicht sich kümmern können wird die Kurzzeit Pflege genutzt. Häufig gibt es nach monatelanger Wartezeit oft nur ein Platz und zwar im Zweibettzimmer mit einer anderen Fremden Person. In seiner Stellungnahme bemängelt der Seniorenbeirat die „einseitige Orientierung“ der Regierung auf „ambulant vor stationär“. Am jeweiligen Bedarf sollte sich die Art der Pflege richten, ob eine menschwürdige Pflege die Angehörigen überhaupt leisten können.
Der Seniorenbeirat sagte: „Wofür in der stationären Pflege ausgebildete Fachkräfte vorhanden sind, muss der Angehörige zu Hause allein bewältigen“. 75 Prozent aller Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern werden von Angehörigen gepflegt, laut Angabe des Sozialministeriums. Zudem sei ein Problem das in kleineren Firmen, wo die Wirtschaft des Landes davon geprägt ist, dass für Angehörige keinen Rechtsanspruch auf Familien- und Pflegezeit besteht. „Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Pflegezeit ablehnen, wenn das Unternehmen 15 oder weniger Beschäftigte und für Familienpflegezeit das Unternehmen weniger als 25 Beschäftigte hat.“
Mit einer Rentenpunkterhöhung hat die AfD vorgeschlagen pflegende Angehörige zu entschädigen. Thomas de Jesus Fernandes sagte: „Wer ambulant statt stationär befürwortet, muss die Pflegenden entsprechend wertschätzen“. Die Pflege entfaltet sich im Nordosten nach Einschätzung des Städte- und Gemeindetags zu langsam. So sei auf Dauer die Pflege in allen Bereichen der Pflege sichergestellt.
Zudem sind alternative Wohnformen nicht flächendeckend da für Ältere Menschen, nach Einschätzung des Landesseniorenbeirats. Nicht in allen Bereichen der Pflege sei die Versorgung sichergestellt. Seit länger Zeit sind alternative Wohnformen für Ältere nicht flächendeckend da. Stefanie Drese, die Sozialministerin der SPD hatte sich nach besserer Bezahlung der Pflegekräfte angeschlossen.
„Die eingeleiteten Maßnahmen für eine Pflegeoffensive werden aus meiner Sicht nur erfolgversprechend sein, wenn die so wichtige Arbeit in der Pflege auch angemessen bezahlt wird In Zukunft müssten sich die Pflegekassen und Anbieter auf höhere Pflegesätze einigen und Tarifverträge flächendeckend handhaben. Eine Politische Auseinandersetzung über Bezahlbarkeit und Finanzierung der Pflege in Deutschland, forderte Drese, so dass die Pflegekosten nicht ins unermessliche steigen.
“Es lässt sich nicht mehr vermitteln, dass Pflegebedürftige, ihre Angehörigen oder letztlich die Sozialhilfe die finanziellen Lasten allein zu tragen haben, die durch die demografische Entwicklung und steigende Pflegekosten anfallen.“ Der Ausbau der Pflege- zur Vollversicherung sei denkbar, höhere Versicherungsbeiträge, die Verbreitung der Finanzierungsbasis oder für die Pflege ein Bundeszuschuss.
Quelle: aerzteblatt.de
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