Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen
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Erfahrene Pflegeberater*innen privater Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen bauen in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der AOK Nordwest ihr flächendeckendes Netz zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen aus. Die über 500 speziell qualifizierten Berater*innen setzen genau da an, wo Hilfe benötigt wird: mit Wissen und praktischer Anleitung, gemeinsamem Üben in Kursen, bei der Überleitung aus dem Krankenhaus und direkt zu Hause.
"Mitglieder der AOK Nordwest in Nordrhein-Westfalen können jetzt kostenlos die 'individuelle häusliche Schulung' oder 'Pflegekurse' in Anspruch nehmen", erklärt der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Bernhard Rappenhöner: "Sie können diese Leistungen mit einem privaten Pflegedienst vor Ort vereinbaren, der dann direkt mit der Kasse abrechnet." Der bpa hat dazu einen entsprechenden Vertrag mit der AOK Nordwest geschlossen.
"Über 70 Prozent aller Pflegebedürftigen werden von ihren Familien oder nahestehenden Personen gepflegt. Häufig gehen diese bis an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit. Sie mit Beratung und Fachwissen zu unterstützen, durch das Dickicht der Ansprüche, Leistungen und Möglichkeiten zu lotsen und konkrete Hilfestellung zu geben, ist immer schon eine wichtige Aufgabe unserer Mitgliedspflegedienste gewesen", ergänzt Rappenhöner.
"Pflegende Angehörige fühlen sich nicht selten überfordert, müssen sich mit diversen neuen Herausforderungen befassen und brauchen Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags. Deshalb schulen unsere Pflegeberater*innen zum Beispiel zum Umgang mit Demenzerkrankungen oder bei der Pflege von Schlaganfallpatienten."
In Nordrhein-Westfalen ist die Vereinbarung zur Pflegeberatung der erste Vertrag dieser Art des bpa mit der AOK Nordwest. Neben den Ersatzkassen hat der bpa bundesweit mit vielen Orts- sowie Betriebskrankenkassen für seine Mitgliedsunternehmen bereits ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Mitgliedsdienste mit ausgebildeten Pflegeberater*innen können ab sofort dem neuen Rahmenabkommen beitreten und die Beratungen gegenüber der AOK abrechnen.
Autor: bpa / © EU-Schwerbehinderung