Bei der Verpflegung werden Patienten unnötige Risiken in Krankenhäusern und Pflegeheimen ausgesetzt
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Nach Experten werden in vielen Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern in Deutschland die Patienten und Bewohner unnötige gesundheitliche Risiken ausgesetzt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte kritisiert am 6 Dezember 2018 in Berlin das sehr häufig Lebensmittel wie Räucherfisch, Feinkostsalate und Rohwürste angeboten werden.
Auf 1 880 bundesweite Kliniken und Heimkontrollen 2017. So hieß es das nur 10 Prozent der Pflegeheime, Kliniken und Kureinrichtungen auf Risikobehaftete Lebensmittel verzichten bei der Versorgung. Helmut Tschiersky, der BVL-Präsident sagte: „Es ist erschreckend, dass in so vielen Einrichtungen, in denen man gesund werden soll, das Risiko besteht, am Essen zu erkranken“.
Im Jahr 2011 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zum Schutz der Personengruppen vor Lebensmittelinfektionen Empfehlungen gegeben, die jedes Jahr erneuert werden. So kannten nur 45 Prozent die Empfehlungen, der kontrollierten Einrichtungen. Der BVL-Präsident, äußerte sich und sagte das Bewusstsein müsse zunehmen für risikobehaftete Lebensmittel.
Um die möglichen Gefahren gehe es Grundsätzlich bei den Feststellungen des BVL. 2017 habe die Bundesbehörde bei der Heim- oder Krankenhausverpflegung nicht genau gesucht nach Belegen und Keimen für Lebensmittelinfektionen durch die Lebensmittel Versorgung.
So haben sich bei allgemeinen Betriebskontrollen 2017 das Risiko gezeigt durch Rohwurst. Die Prüfer fanden bei jeder achten Probe Bakterien wie Beispielsweise Listerien.
Die Zahlen überprüfen konnte nach eigenen Aussagen die Deutsche Krankenhausgesellschaft noch nicht. Jedoch sieht Sie das Gesundheitsrisiko weitestgehend undenkbar. Ein DKG-Sprecher sagte: „Zur Essensversorgung besonders empfindlicher Patienten in den Krankenhäuser ordnen Ärzte und Pflegekräfte eine individuell auf diese Patienten zugeschnittene Diätkost an“.
Dagegen bemängelt die Verbraucherschutzorganisation foodwatch, dass die Ergebnisse nur anonym veröffentlicht würden. Oliver Huizinga, der Leiter der Recherche und Kampagnen bei foodwatch sagte: „Solange nicht alle Verstöße öffentlich werden, haben Lebensmittelbetriebe, Caterer oder Kantinenbetreiber kaum Anreiz, sich durchgehend an die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten“. Claudia Schmid, die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz sagte, dass den Behörden rechtlich die Hände gebunden seien. Denn es fehle vom Bund eine Regelung. Quelle: aerzteblatt.de
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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