Leistungen für Pflegebedürftige sollen leichter in Anspruch genommen werden können
- Lesezeit: 2 Minuten
Die Sozialminister der Bundesländer wollen, dass Pflegebedürftige die Leistungen in Zukunft einfacher nutzen können. Am 6 Dezember 2018 in Münster haben sich die Minister auf ihrer Konferenz mitgeteilt, dass in Zukunft für Pflegebedürftige nicht mehr die Kosten für bestimmte Unterstützungsangebote vorausbezahlt werden müsse, so in einer Mitteilung der Bremer Senats-Verwaltung.
So fordern die Minister von der Bundesregierung, dass die Regelung angepasst wird, dass die Anbieter ihrer Leistungen direkt abrechnen können. Die Pflegebedürftigen müssen derzeit für die Unterstützungsangebote, die bis zu 125 Euro vorauszahlen um dann die Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen zu könne. So hieß es, dass die Vorausbezahlung Hindernisse schaffe für Menschen die sich dieses nicht leisten können.
Einen dementsprechenden Antrag haben die Länder Hamburg, Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt vorgelegt. Jedem Pflegebedürftigen steht seit einem Jahr 125 Euro pro Monat für alltäglichen Hilfen zu Verfügung. Viele nutzen dieses jedoch nicht. Aufgrund von Unwissenheit wie eine repräsentative Studie bekannt gibt laut Tagespiegel. Beklagt jeder zweite das ein Informationsdefizit vorliegt. Quelle: tagesspiegel Somit nehmen rund 70 Prozent der der Betroffen die Entlastungsbreitrag Leistungen nicht wahr.
Alle fünf Pflegegrade haben ein Anspruch auf den Entlastungsbeitrag. Dieser kann Beispielsweise für: Haushalts- und Einkaufshilfen genutzt werden. Für den Entlastungsbetrag muss man die Rechnungen sammeln, dieses bei der Pflegekasse einreichen und dann bekommt man den Entlastungsbetrag erstattet. Der Pflegedienst oder Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, somit muss man nicht vorherbezahlen. Ganz wichtig um den Verbrauch der Leistung zu ermitteln, sollte man sich vom Anbieter eine Rechnungsdurchschrift geben lassen.
Was muss bei der Kostenübernahme beachtet werden? Pflegedienst/Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten.
Um zu sehen, wie viele Leistungen Sie schon verbraucht haben, sollten Sie sich vom Anbieter eine Rechnungsdurchschrift geben lassen. Zu Hause leben rund 73 Prozent der Pflegebedürftigen. Die meisten Menschen wollen solange wie Möglich zu Hause in den eigenen vier Wänden wohnen.
So ist die Zahl der pflegenden Angehörigen dementsprechend groß bei 4,7 Millionen. Gut 25 Prozent nehmen die neuen Leistungen wahr Beispielsweise bei Alltagsbegleitungen. Bei den Angehörigen Pflegenden nehmen 21 Prozent das neue Angebot an und können so öfters eine Auszeit sich gönnen. Die Angebote müssen noch Umfangreicher bekannt gegeben werden, so das mehr Menschen davon profitieren können.
Quelle: aerzteblatt.de
Wenn Sie immer auf den neuste Stand sein wollen, dann empfehlen wir ihnen unsere APP EU-Schwerbehinderung mit der Sie ganz leicht Zugang zu unseren neusten Artikeln haben.