Die SPD und Union sind sich nicht einig beim inklusiven Wahlrecht
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Auf eine Reform des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankungen können finden die Parteien keine Einigung, laut dem Spiegel. 81 000 Menschen dürfen derzeit in Deutschland an Bundestags- und Europawahlen nicht teilnehmen. Ein „inklusives Wahlrecht für alle“ hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag bekanntgeben.
Bis jetzt sind alle von dem Wahlrecht ausgeschlossen die einen rechtlichen Betreuer haben, der Sie in allen Angelegenheiten vertritt. Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hatte im Mai letzten Jahres nach der Europawahl dieses bemängelt, da viele Behinderte mit einer Unterstützung wählen könnten.
Die SPD hatte Ende letzten Jahres einem Reformvorschlag aus dem Bundesinnenministerium zugesagt. Nachdem hätten sich die Menschen die Unterstützung benötigen bei der Wahl helfen lassen können. Ralph Brinkhaus von der CDU, hat einen Entwurf: Danach soll geprüft werden per Gerichte ob Menschen mit Behinderung oder erkrankte trotzt Hilfe das Wahlrecht ausüben können.
Diese Regel lehnt die SPD ab. Burkhard Lischka, der SPD-Innenexperte sei besorgt laut dem Spiegel, dass bei den Menschen die Fähigkeit zu Wählen noch mehr infrage gestellt wird als zurzeit. „Starrköpfigkeit“ wirft Lischka der Union vor.
Quelle: aerzteblatt.de
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