Gegen Abrechnungsbetrug wollen die Krankenkassen zusammen vorgehen
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In Sachsen wollen in Zukunft die gesetzliche Pflege- und Krankenkassen zusammen kämpfen gegen Abrechnungsbetrug. Am 14 Februar 2019 in Dresden hatte der Verband der Ersatzkassen (vdek) mitgeteilt, dass dieses nun aus einer jetzigen geschlossenen schriftlichen Vereinbarung hervor gehe.
Nun sieht die Vereinbarung einen engen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen und Betrugsmuster, die sich erkennen vor, zusammen sollen die Fälle verarbeitet werden. So können auch zusammen Strafanzeigen gestellt werden. Silke Heinke, die Leiterin der vdek-Landesvertretung sagte, dass sich dadurch die Ermittlungsaufwand bei der Polizei verkürze und die Staatsanwaltschaft und die Verfahren werden beschleunigt.
Den Krankenkassen entstehen jedes Jahr Schäden in Millionenbereich, durch etwa Abrechnung nicht erbrachter Leistung oder durch nicht qualifiziertem Personal. Der Verband habe in Sachsen jedoch keine Übersicht der Summe der entstanden Schäden durch Betrugsfälle.
2016 und 2017 haben Sie doppelt so viel Geld sichergestellt wie die zwei Jahre davor die berichtete der Spiegel. Auf einen internen Berichtsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich der Spiegel dabei berufen. Einen Eindruck über den Pflegebetrug gibt ein 55-Seitiges Dokument. Das kriminelle entgegenzuwirken versagen die meisten Krankenkassen und auch gleichzeitig den Betrug mitaufzudecken.
40 Prozent des Betrugsschadens in der ambulanten Pflege hätten fünf AOK Krankenkassen in den letzten zwei Jahren zurückgeholt. So sind die Methoden sehr unterschiedlich von den Betrügern. Auch wird weniger Pflegepersonal eingesetzt, als die Kasse die Anbieter finanziert. Die Summe sei gering die gesichert von den Krankenkassen im Verglichen mit dem tatsächlichen Schaden so hieß es.
Rund 2 Milliarden Euro in der ambulanten Pflege erlangen jährlich die Betrüger, so schätzen die Experten. Quelle: aerzteblatt.de Beispielsweise versorgen die Angehörigen ihre Pflegebedürftige Person und die Pflegedienste rechnen die Arbeit ab. Fachkräfte die ungelernt sind werden mit falschen Zeugnissen als Fachkompetente Mitarbeiter ausgezeichnet oder nicht erbrachte Leistungen werden mit abgerechnet.
Quelle: aerzteblatt.de
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