10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention und die Kanzlerin
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Es ist in ihrer Amtszeit passiert und da ist es nicht verwunderlich, dass sie sich auch zu Wort meldet. Gemeint sind die Worte von Angela Merkel (Bundeskanzlerin) zu 10 Jahren UN- Behindertenrechtskonvention. Bei einigen kommen diese Worte gut an, andere sehen ein Hohn darin.
Eines wird in dem Video wieder deutlich: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention scheint sich in Deutschland stark auf das Thema Integration in die Arbeitswelt zu drehen. Sicherlich ist das löblich, denn gerade Menschen mit Behinderung wollen genauso Recht auf ein selbständiges Leben haben, wie Menschen ohne Behinderung. Da ist es besonders wichtig, dass diesen Menschen der Arbeitsmarkt genauso zur Verfügung steht und ihnen kostengünstiger behindertengerechter Wohnraum angeboten wird.
Auch die Statistiken sprechen für sich:
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Richtig, es ist eine Statistik von Menschen die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Also Menschen die entweder in Altersrente sind, oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten, weil sie erwerbsgemindert sind. Erwerbsgemindert? Was hat das mit Behinderung zu tun? Sehr viel, denn erwerbsgemindert ist man erst dann, wenn eine chronische Krankheit vorliegt, die betroffene es unmöglich machen, erwerbstätig zu sein. Genau hier schließt sich auch der Kreislauf zur UN- Behindertenrechtskonvention, die im Artikel 1 definiert : "Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben …..". Es muss hier also die Frage erlaubt sein, warum diese Menschengruppe, die schon aufgrund ihrer Erkrankung nicht selten isoliert ist, nicht durch die Bundesregierung besonders unterstützt wird, damit diesen Menschen zu ihren Grundrechten aus der UN- Behindertenrechtskonvention kommen? Statt dessen muss man leider feststellen, dass diese Personengruppe in der Rede von der Bundeskanzlerin keine Erwähnung findet.
Für viele bleibt daraus der bittere Beigeschmack und die Frage: Sind wir doch nicht alle gleich? …..
Auch zu dem Aktionsplan sollte man ein paar mehr Worte verlieren. Der Nationale Aktionsplan (NAP) definiert Aktionen, die zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erledigt wurden, offen oder in Bearbeitung sind. Der Zwischenbericht steht hier unter der Drucksache 19/5260 (PDF- Download) als Download bereit.
Ausgewertet wurden in dem Bericht 175 Maßnahmen aus NAP 2.0 und 83 Maßnahmen aus dem ersten NAP von 2011, die mittlerweile in den NAP 2.0 mit aufgenommen wurden.
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