Die Diskussion um die Organspende - Wird da etwas vergessen?
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In der Sendung Hart aber Fair war Jens Spahn zu gast. Eigentlich wurden keine großen neuen Informationen erwartet, die auch schon in den vergangenen Tagen über die Medien zu bekommen waren. Der Grundsatz von Jens Spahn ist ziemlich deutlich. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland sollen zukünftig grundsätzlich zu Organspendern erklärt werden, außer jemand erklärt sich aktiv gegen die Organspende. Offen ist nur die Frage, wie genau dieses praktisch umgesetzt werden soll. Frau Annalena Bearbock (B90/Die Grünen) kam mit der Idee um die Ecke, dieses zukünftig bei der Beantragung/Verlängerung in den Bürgerämtern als Frage mit zu Beantwortung zu bringen. Das mag sicherlich nicht jedem gefallen, wenn man im Bürgeramt sitzt und erst einmal zig andere wartende Kunden mitbekommen, wie man zu der Frage der Organspende steht. Die Frage ist dabei auch offen, wie weit das überhaupt verfassungsrechtlich vereinbar ist, wenn erst einmal alle Menschen vom Grundsatz zu Organspendern werden, wo doch das Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit schützt. Herr Jens Spahn ging auf die Thematik der verfassungsrechtlichen Vertretbarkeit erst gar nicht ein.
Ein anderes Thema war die Frage, ob der Hirntod, welcher ja eigentlich erst "eingeführt" wurde, als das Thema Organspende überhaupt erst hoch kam, wirklich den Tod beschreibt, oder der Mensch ohne messbare Hirnströme ein sterbender Mensch ist, wobei der Sterbeprozess zeitlich gar nicht definiert wurde. Je nach dem wann man den Tod wirklich definieren möchte. Zumindest ist man sich wissenschaftlich einig. Keine messbaren Hirnströme auch dann nicht, wenn versucht wird Reflexreaktionen auszulösen. Ob die Medizin heute in der Lage ist, wirklich alle Hirnströme zu erfassen, wurde in der Sendung nicht zur Diskussion gestellt.
Das Ehepaar Sommer, welches als Beispiel für eine Lebendspende, Herr Sommer spendete seiner Frau eine Niere, im Studio war, hat zwar interessante Beiträge leisten können, aber ob diese wirklich mit dem Themenschwerpunkt verknüpfbar sind, bleibt fragwürdig. Schließlich behandelt das Gesetz ja keine Lebend- Spende, oder vielleicht doch? Zumindest wurde durch das Ehepaar Sommer deutlich, dass es für den Organempfänger bedeutet, ein Leben lang von Medikamenten abhängig zu sein um das Abstoßen des Spenderorganes zu vermeiden. Sicherlich eine Option, die immer noch besser ist, wenn dadurch die sonstige Lebensqualität verbesset wird. In einem Filmbeitrag wurde aber auch verdeutlicht, dass eine Lebendspende, auch für den Spender risikobehaftet sein kann. Hier ist einfach gute Aufklärung durch die Ärzte erforderlich.
Gespalten waren die Studiogäste auch bei dem Thema "Mitentscheidung durch Angehörige". Nach den Ideen von Herrn Spahn, sollen Angehörige mitentscheiden können, wenn es darum geht, ob der sterbenden, oder gestorbenen Person nun ein Organ entnommen werden soll. Ein Angehöriger wäre in einer solchen Situation in einem Ausnahmezustand. In der Tat, man sieht seinen sterbenden Angehörigen und soll nun entscheiden ob der Körper jetzt zur Organentnahme geöffnet werden soll?
Die Zuschauer Meinungen, die am Ende der Sendung vorgelesen wurden, waren sehr geteilt. Überraschend war vielleicht, dass einige die Zwangsmaßnahme zum Organspender zu werden, dazu bewegen wird, ihren Organspenderausweis zu vernichten, denn mit dem geplanten Gesetz, wäre die Organspende keine Freiwilligkeit mehr, sondern nur noch das Nicht- Spenden wird zu einer freiwilligen Sache.
Ein Thema wurde überhaupt nicht angesprochen. Was ist mit den Menschen die vielleicht nicht in der Lage sind, selbst darüber zu entscheiden ob sie spenden wollen? Oder jenen Menschen die nicht in der Lage sind der Organspende zu widersprechen (Demenzkranke, Alzheimerpatienten, Pflegebedürftige)? Schließlich geht es bei der Organspende nicht um etwas wo man mal eben ein Kreuz machen soll, sondern oft auch um tiefe moralische und Glaubensfragen. Wer soll also bei diesen Personen entscheiden? Wieder ein Angehöriger, Vorsorgebevollmächtigte oder gar ein Betreuer? In wie weit ließe sich das dann mit dem Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit vereinbaren oder ist diese dann mit dem messbaren Hirntod hinfällig?
Vermutlich ist das Thema so komplex, dass auch dieses Gesetz, sofern es dann umgesetzt wird, am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Hoffen wir nur, dass das dann nicht so lange dauert, wie mit dem § 13 des BWahlG.
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