Unterhaltsentlastungsgesetz - Was ist dran
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In vielen Medien ist momentan der Begriff des Unterhaltsentlastungsgesetz thematisiert, doch was steckt dahinter. Eigentlich ist das Thema alt und um so mehr verwunderlich, dass dieses Thema momentan medial bereits so hochgespielt wird, denn es handelt sich um ein Gesetzentwurf, der zur Zeit nicht einmal öffentlich einsehbar ist. Das viel beschriebene Unterhaltsentlastungsgesetz ist eigentlich ein Ergebnis aus den Sondierungsgesprächen aus dem Jahr 2018 (wir berichteten) zwischen CDU und SPD. Zu finden ist es im Koalitionsvertrag mit der Formulierung "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden".
Was ist also wirklich dran? Da es sich dabei um ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Ziel handelt, darf man erst einmal davon ausgehen, dass ein entsprechendes Gesetz kommen wird. Mehr ist eigentlich noch nicht bekannt. Insbesondere wird die Frage nach dem Schonvermögen interessant werden. Gerade wer eine eigene Immobilie besitzt, wird auf Schonvermögen angewiesen sein um eventuelle Reparaturen finanzieren zu können. Hierzu gab es vom Oberlandesgericht Düsseldorf bereits ein Urteil in dem der Betrag von rund 160.000 Euro an Rücklagen für den Elternunterhalt nicht berücksichtigt wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2012, Az. II-9 UF 190/11). Auch die Altersvorsorge fällt unter Schonvermögen. Die Berechnungen hierzu sieht beispielsweise so aus:
Jahresbruttoeinkommen | davon 5 % | Berufsjahre | Verzinsung | Freibetrag |
40000 Euro | 2000 Euro | 20 | 4 % | 62000 Euro |
40000 Euro | 2000 Euro | 30 | 4 % | 116000 Euro |
50000 Euro | 2500 Euro | 20 | 4 % | 77000 Euro |
50000 Euro | 2500 Euro | 30 | 4 % | 146000 Euro |
60000 Euro | 2500 Euro | 30 | 4 % | 93000 Euro |
Wie die genaue Berechnung von Berufsjahren auszusehen hat, ist leider nicht klar definiert. Einige Stellen verwenden zur Berechnung die tatsächlichen Berufsjahre und anderswo wird mit pauschal 35 Berufsjahren berechnet. Wie Sie Ihr Altersvorsorgevermögen anlegen, spielt dabei keine Rolle. Das einfache Sparkonto gilt bereits als Altersvorsorge (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2012, Az. II-9 UF 190/11). Ersparnisse, die nachweislich der Altersvorsorge dienen, beispielsweise Lebensversicherungen oder Wertpapiere, bleiben als Schonvermögen unberührt.
Es bleibt also abzuwarten, wie am Ende der Gesetzgeber entscheiden wird. Allerdings darf man schon heute damit rechnen, dass das neue Gesetz für viele unterhaltspflichtigen Kinder eine klare Entlastung bringen wird. Ob das Gesetz dann wieder mit der Stichtagregelung in Kraft gesetzt wird oder auch pauschal jene entlasten wird die bereuts unterhaltspflichtig gegenüber ihrer Eltern sind, bleibt abzuwarten.
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