Arbeitslosenzahlen sinken, eine Aussage wirft Fragen auf
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Hubertus Heil hat heute die neuen Arbeitslosenzahlen veröffentlicht, aber eine Aussage sorgt für Verwirrung.
Das die Arbeitslosenzahlen auf 2.229.000 arbeitslose Menschen, also 155.000 weniger Menschen als im Vorjahr, gesunken ist, ist eine positive Entwicklung. Zudem wächst die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Menschen. Es sind im Vergleich zum Vorjahr, 671.000 mehr Menschen in Arbeit.
"Besonders erfreulich ist, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr um 109.000 (13 Prozent) auf 733.000 gesunken ist. Dies geht auch auf den mit dem Teilhabechancengesetz neu geschaffenen sozialen Arbeitsmarkt zurück. Seit dem 1.1.2019 in Kraft, gibt der soziale Arbeitsmarkt bereits gut 10.000 Menschen eine Perspektive." - heißt es in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Weiter heißt es in der Pressemitteilung: "Das freut mich besonders, weil wir so Menschen einen Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit und dem Langzeitleistungsbezug in ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen." - Selbstbestimmtes Leben ermöglichen? Ein wenig ist die Aussage verwunderlich, da selbst bestimmtes Leben bereits völkerrechtlich verankert und somit ein Grundrecht ist. So unter Anderem in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), ist das unabhängige selbst bestimmte Leben als eines der Grundrechte wieder zu finden. Lässt sich daraus ableiten, dass mit Grundsicherung (SGB II, SGB XII) eben kein selbst bestimmtes Leben möglich ist? Dieser Frage werden wir weiter nachgehen.
Insgesamt ist die Entwicklung des Arbeitsmarktes, trotz konjunkturbedingter Abschwächung, als durchaus positiv zu betrachten. Gerade hinsichtlich der Entwicklung bei Langzeitarbeitslosen, führt das BMAS die Entwicklung auf das Teilhabechancengesetz zurück.
Auch die Zahl der Unterbeschäftigung ging im Vergleich zum Vorjahr um 154.000 zurück. Sie umfasst neben den Arbeitslosen auch Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Integrationskursen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit und lag im April 2019 bei 3.198.000.
Quelle: BMAS/EU-Schwerbehinderung
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