Werkstätten fordern neues Entgeldsystem
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Durch die Anhebung geplante Anhebung des Ausbildungsgeldes, befürchten Werkstätten für Menschen mit Behinderung, wirtschaftliche Nachteile. Deutlich wurde dieses während einer Anhörung am 3. Juni des Ausschusses für Arbeit und Soziales, deutlich. Zur Diskussion stand ein Gesetzentwurf (19/9478) der Bundesregierung zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes.
Der Entwurf sieht im Detail vor, die Unterkunftskosten in der Berufsausbildungsbeihilfe und im Ausbildungsgeld einheitlich zu pauschalieren. Durch den Entwurf sollen u.A. die jüngsten Änderungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach- und mit vollzogen werden. Die Verfahrensvorschriften sollen vereinfacht werden, um die Harmonisierung mit dem BAföG künftig mit weniger Verwaltungsaufwand zu erreichen. Außerdem soll die Bedarfsstruktur des Ausbildungsgeldes deutlich vereinfacht und an jene der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen werden. Die Höhe des Ausbildungsgeldes soll an die BAföG-Bedarfssätze angeglichen werden. Erhöhungen soll es auch im Bereich der Werkstätten für Behinderte geben.
Heiko Buschbek, von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen betonte, "dass es prinzipiell ein gutes Zeichen der Wertschätzung sei, das Ausbildungsgeld zu erhöhen. Jedoch überfordere selbst eine stufenweise Erhöhung des Ausbildungsgeldes von derzeit 80 Euro auf 117 Euro ab 1. August viele Werkstätten finanziell. Erhöhungen dieser Dimension sind am Markt nicht durchsetzbar". Er schlug vor, mit der Erhöhung erst ab Januar 2020 zu beginnen.
Michael Weber von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen warnte: "die Werkstätten würden an ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gebracht, da deren Produkte für viele Abnehmer zu teuer würden. Eine Stufenlösung sei zwar besser, aber nicht optimal".
Beide sprachen sich dafür aus, das Entlohnungssystem in den Werkstätten insgesamt neu zu organisieren. Weber schlug eine "Entlohnung aus einer Hand" vor. Buschbeck fragte: "Warum wird das Ausbildungsgeld öffentlich finanziert, während der Grundbetrag (als ein Teil des Werkstattentgeltes) von den Werkstätten erwirtschaftet werden muss?" und plädierte dafür, sowohl das Ausbildungsgeld als auch den Grundbetrag öffentlich zu finanzieren.
Sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund als auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, bewerteten im Hinblick der Fachkräftesicherung, die Erhöhung der Ausbildungsendgelte, positiv.
Quelle: Bundestag (hib)
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