Angehörigen-Entlastungsgesetz Anhörung
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In der heutigen öffentlichen Anhörung ging es um das Angehörigen-Entlastungsgesetz, welches die bestehende Regelung ersetzen soll. Allgemein findet das Gesetz Zustimmung, allerdings wurde auch betont, dass gerade das Pflegegeld reformiert werden muss, um die Finanzierung von Pflegekosten nicht in die Sozialkassen zu verlagern, so wie es derzeitig der Fall ist. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass gerade Kinder, die ein pflegebedürftiges Elternteil haben, wesentlich höher dem Armutsrisiko ausgesetzt sind und wenig Möglichkeiten besitzen, für sich selbst Altersvorsorge zu schaffen.
Frau Welke (Lebenshilfe) sieht es als problematisch, wenn man die Regelung auch bei Eltern einsetzen würde, die Kinder mit Behinderung haben. Frau Welke sieht das zwar als Aufwertung für das Gesetz, weist aber darauf hin, dass das wohl kaum finanziell leistbar wäre. Trotzdem begrüßt Frau Welke eine Regelung, die auch für Eltern gelten.
Herr Schäfer (DGB) betont, dass auch der DGB das Gesetzesvorhaben begrüßt. Frau Dr. Verspohl (VDK) verdeutlich die Sorgen, die viel betroffene beschäftigt, die durch die Pflegebedürftigkeit immer mehr Menschen in die Sozialhilfe drängt. Das betrifft eben nicht nur die betroffenen Pflegebedürftigen, sondern sorgt auch bei den heute unterhaltspflichtigen Kindern, immer mehr für Probleme.
Herr Krampe (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge) begrüßt ebenfalls das Gesetz. Insbesondere unter dem Aspekt, dass den Kindern von pflegebedürftigen Eltern, mehr soziale Sicherheit gibt. Herr Krampe beziffert die Kosten, in der Untergrenze, für die Kommunen auf 70 Millionen Euro. Eine Finanzielle Entlastung sieht er in der Tatsache, dass sich mit dem neuen Gesetz die Verwaltungskosten reduzieren würden. Zusätzlich wird es in der Folge, durch die neue Regelung, weniger Klagen vor den Sozialgerichten geben, was für eine weitere, nicht bezifferbare, Entlastung der Kommunen führen würde.
Frau Krickl (Deutscher Städte- und Gemeindebund), sieht es als notwendig, dass auch Vermögen mitberücksichtigt werden müsste. Herr Schäfer (DGB) sieht die Notwendigkeit, dass das Vermögen geschützt sein muss. Gerade landwirtschaftliche Betriebe verfügen über großes Vermögen, aber haben nur Einkommen, das oft unter 100.000 Euro liegt. Dieses Vermögen muss geschützt werden.
Frau Offer (Deutscher Städtetag) weist darauf hin, dass es noch keine langfristige Kostenbetrachtung für die Kommunen gibt. Auch Herr Keller (Deutscher Landkreistag), teilt die Problematik.
Herr Hieb (Netzwerk für Inklusion) forderte, dass die 100.00 Euro für alle Menschen gelten muss. Menschen mit Behinderungen selbst wird gem. BTHG mit rund 30 000 Euro nicht einmal ein Drittel(!) des Jahreseinkommens zugestanden, so Herr Hieb.
Frau Land (Eltern beraten Eltern) wies in ihrer Antwort die sie auf die Frage von Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) stellte, sehr deutlich die Probleme auf, die gerade Familien die Pflegen oder behinderte Kinder haben, hin.
Ziel des Gesetzes ist es, Angehörige, die gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind, zu entlasten. Dieses soll unter anderem durch einen höheren Jahresfreibetrag erreicht werden. Dieser Freibetrag soll dem neuen Gesetzesentwurf nach, auf 100.000 Euro Jahreseinkommen angehoben werden. Das Gesetz bezieht sich auf die unterhaltsverpflichteten Angehörigen von Leistungsempfängern der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Neben der Änderung bei der Unterhaltsverpflichtung, enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren der Berufsbildungsbereich eine Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Zudem, soll die Projektförderung für eine dauerhafte Teilhabe sichergestellt werden. Behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, sollen zukünftig mit dem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks, anerkannte Berufsausbildung erhalten.