Bundestag hat dem MDK-Reformgesetz zugestimmt
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Der Bundestag stimmte heute dem MDK- Reformgesetz. Zur Abstimmung stand die Drucksache 19/13397. Dazu hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt Drucksache 19/14871. Zugestimmt haben dem Antrag SPD, CDU/CSU und die FDP hat dagegen gestimmt.
Dr. Thomas Gebhart (CDU) erklärt, das Gesetz stärkt das Bundesweit Prüfrichtlinien geschafft werden. So werde die Patienten und Patienten gestärkt, so Gebhart. Mit dem Gesetz soll schneller geklärt werden was abgerechnet werden darf. Zudem soll das Gesetz regeln, das die Krankenkassen überschüssige Finanzen abbauen sollen. Das Budget für die Pflege soll auf drei Prozent erhöht werden. Gebhart bitte um Zustimmung für das Gesetz.
Detlev Spangenberg (AfD), macht darauf aufmerksam das nur mit einem klaren Abrechnungsgesetz Klarheit geschafft werden kann. Die AfD lehnt die Quote ab, jedoch müssen Prüfungen bei Verdacht erlaubt werden.
Sabine Dittmar (SPD) äußert sich eine Schwächung werden wir nicht hinnehmen. Die SPD sagt das alle Experten einstimmen das mit Abrechnungen etwas falsch gelaufen ist und das muss sich ändern. Die SPD sagt die Prüfquote soll von 10 auf 12 Prozent erhöht werden.
Dr. Andrew Ullmann (FDP) wirft dem Bundesgesundheitsminister vor, dass dieser das Thema nur oberflächlich anfasst. Ullman sieht noch einen erheblichen Reformbedarf besteht hier. Er geht zudem auf die Personaluntergrenzen ein und vertritt die Meinung, dass dieser nur durch Leiharbeit zu bewältigen sei.
Claudia Moll (CDU/CSU) erklärt, dass es wichtig sei, dass der Medizinische Dienst in der Selbstverwaltung sein darf. Zudem sollen die Patienten mit dem MDK-Gesetz gestärkt werden. Patienten sollen in Zukunft, bei Ablehnung, in leichter Form darauf hingewiesen werden. Zudem sollen bei Verhandlungen, wenn Gebärde Sprecher benötigt werden, diese leichter in Anspruch genommen werden können.
Über ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion 19/14889 wurde dazu abgestimmt, dieser fordert ein Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen und dieser soll denn Krankenkasse das Recht einräumen, das bei einem Verdacht, der begründet ist jede Rechnung auf Falschabrechnung geprüft werden lassen kann.
Das Gesetz sieht vor: Von der Krankenkasse soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) organisatorisch losgelöst werden. Das MDK-Reformgesetz 19/13397 wurde am 7.November 2019 im Bundestag entschieden. Dazu hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorleget. Drucksache: 19/14871.
Die MDK's (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) die bis jetzt als Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen organisiert wurden, sollen in Zukunft eine eigenständige Körperschaft bilden und „Medizinischer Dienst“ (MD) heißen. Zudem soll der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) vom Verband organisatorisch losgelöst werden. In Zukunft sollen Verwaltungsgeräte der Medizinischen Dienste von Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen entsandt werden.
So soll auch die Unabhängigkeit des MDK gestärkt werden, so die Begründung. Durch das Gesetz sollen die vielen Streitigkeiten zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen, über die Abrechnungen, eingegrenzt werden. Mit dem Gesetzentwurf soll bei den Abrechnungen mehr Transparenz der Krankenhäuser geschaffen werden.
Den Umfang der zulässigen Prüfung soll durch die Abrechnungsqualität einer Klinik, durch die Krankenkassen bestimmt werden. Eine Maximale Prüfquote je Krankenhaus soll ab 2020 festgelegt werden, die für die Prüfung den Umfang begrenzt. Eine Klinik muss bei einer schlechten Abrechnungsqualität mit finanziellen Folgen rechnen. So soll das Verfahren gebündelt werden und nicht mehr einzeln mehr Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern überprüft werden.