Wohngeldreform 2020
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Mit dem vom Bundestag genehmigten Gesetz wird es ab Januar 2020 für rund 600 Tausend Haushalte mehr Wohngeld geben. Darunter sind rund 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. Zusätzlich soll das Wohngeld zukünftig als dynamische Leistung angeboten werden. Das bedeutet, dass die Höhe des Wohngeldanspruches alle 2 Jahre den aktuellen Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst wird.
Der Wohngeldreform wurde am 8. November durch den Bundesrat zugestimmt (hier nachzulesen: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/1580-beschluss-im-bundesrat-wohngeldreform-kommt), nachdem diese am 18. November durch den Bundestag ging (hier nachzulesen: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/allgemeines/1460-beitrag-20191018-03).
Im Bundestag gab es seinerzeit, seitens der Fraktion Die Linke, Kritik zur Wohngeldreform. Diese hatte die Wohngeldreform als halbherzig bewertet (Caren Lay (Die Linke)) . Auch vom Bündnis 90/Die Grünen hagelte es Kritik. Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) , sieht mit dem Wohngeldstärkungsgesetz keine Lösung beim sozialen Sicherungssystem. Weiter wurde auch angemerkt, dass eine Dynamisierung von zwei Jahren nicht ausreichend sei und angesichts der Wohnungskrise, von der Bundesregierung zu wenig geliefert wurde.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Berechnet wird die Höhe des Wohngeldes nach Wohngeldtabellen, die als Orientierung dienen.
Wer überhaupt Anspruch auf Wohngeld hat, ist leider nicht ganz so einfach zu erklären, denn das ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich wird das Brutto Einkommen als Grundlage genommen. Entscheidend ist ebenfalls, wie viele Person in einem Haushalt leben. Die Stadt Berlin bietet beispielsweise einen Wohngeld- Rechner an, mit dem sich errechnen lässt, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Auf dem Internetangebot des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, gibt es ebenfalls einen Wohngeld- Rechner.