Verbesserung der Beratungsqualität in Jobcentern
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In der gestrigen Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, ging es um einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrag, mit dem Titel, „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“. Die Grünen-Fraktion kritisiert, dass über die Hälfte der langzeitarbeitslosen Menschen über keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss verfügen. Deshalb sei bei der Arbeitsförderung und Beratung dringend ein Perspektivwechsel nötig. Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) dürfe nicht allein auf die schnellstmögliche Eingliederung verengt werden, sondern müsse soziale Teilhabe und individuelle Unterstützung in den Blick nehmen.
Das dieser Antrag kaum Erfolgschancen hat, wurde aus der gestrigen Debatte ziemlich deutlich. Ansätze der Unterstützung wurden durch die Bundestagsfraktion "Die Linke" deutlich. Seitens der CDU, hält man aber weiterhin an dem Prinzip "Fordern und Fördern" fest und somit auch das Sanktionsprinzip als wichtiger Bestandteil eines Sozialsystems dargestellt.
Die Grünen wollen einen Gesetzesentwurf zum Sozialgesetzbuch II erreichen, in dem die Freiwilligkeit zum Ausgangspunkt der Unterstützungsleistungen im SGB II gemacht wird. Das umfase einerseits ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich einzelner Maßnahmen und Integrationsschritte und andererseits die Abschaffung der Sanktionen. - Alleine mit der Formulierung "Wunsch" ernteten die Grünen reichlich Kritik.
Die Linken kritisierten am jetzigen Status, dass es nicht zumutbar sei, Arbeitssuchende zu minimal bezahlten Jobs zu "zwingen".
Weiterbildungen mit Abschluss müssten unabhängig vom aktuellen Fachkräftebedarf über die gesamte Laufzeit gefördert werden, fordern die Grünen. - Auf diese Forderung wurde im Plenarsaal nicht weiter von den anderen Parteien eingegangen.
Die Vorlage (Drucksache: 19/15975) soll im Anschluss an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung