Grüne fordern Qualifizierungs-Kurzarbeit
- Lesezeit: 1 Minuten
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer Qualifizierungs-Kurzarbeit. In einem entsprechenden Antrag Drucksache: 19/17521 schreiben die Abgeordneten, dass Digitalisierung, demografischer Wandel und ökologische Transformation die Arbeitswelt gleichzeitig auf drei Ebenen enorm verändere.
Die Beschäftigten bräuchten in dieser Situation zukunftsfähige Qualifizierungsangebote, denn die heutigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente reichten dafür nicht aus, so die Grünen. Sie verlangen von der Bundesregierung deshalb, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum einen ein Qualifizierungs-Kurzarbeitergeld einführt, das eng an die Sozialpartnerschaft gekoppelt sein soll.
Darüber hinaus soll das bisherige Transfer-Kurzarbeitergeld reformiert werden. Nach den Vorstellungen der Grünen soll es künftig nicht nur ein sondern drei Jahre gezahlt werden, um den Betroffenen die Chance einer zukunftsfähigen Qualifizierung, Umschulung oder Ausbildung zu eröffnen. Drittens wollen die Grünen die betriebliche Mitbestimmung in Fragen des Strukturwandels stärken.
Im Antrag Drucksache: 19/17521 fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf unter anderem:
Das Qualifizierungs-Kurzarbeitergeld kann entsprechend dem Förderungsbedarf anteilig oder komplett folgende Leistungen umfassen:
- die Lohnersatzleistung während der Qualifizierung zur Sicherung der Lebensunterhalts analog zum bisherigen Kurzarbeitergeld (67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz für Beschäftigte mit
mindestens einem Kind oder 60 Prozent ohne Kind) für die Dauer einer Qualifizierung von mindestens sechs und längstens 36 Monaten, berufsbegleitend in Teilzeit entsprechend länger
- und die Kostenerstattung der Qualifizierung.
Das bisherige Transfer-Kurzarbeitergeld wird reformiert, damit die Beschäftigten auch bei dauerhaften strukturbedingten Arbeitsausfall in der Transfergesellschaft durch nachhaltige Qualifizierung neue Perspektiven entwickeln können.
a. Die Dauer des Transfer-Kurzarbeitergelds wird von einem Jahr auf drei Jahre erhöht, um den betroffenen Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, eine zukunftsfähige Qualifizierung, eine Umschulung oder eine zweite Ausbildung absolvieren zu können.
b. Beim Transfer-Kurzarbeitergeld hat Qualifizierung und Ausbildung zukünftig für alle Beschäftigten, unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation, Vorrang vor Vermittlung in Arbeit.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag