Coronavirus (SARS-CoV-2): Zugang zu Kurzarbeit wird erleichtert, Qualifizierung in den Betrieben gestärkt
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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeit-von-morgen-Gesetz) beschlossen.
Der Gesetzentwurf hat zwei Zielrichtungen:
Der Gesetzentwurf enthält befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung kurzfristig und entschlossen auf die Unwägbarkeiten von Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) reagieren kann: Sie kann die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern. Zudem kann der Bezug von Kurzarbeitergeld auch im Bereich der Leiharbeit ermöglicht werden.
Bundesminister Hubertus Heil: „Wir sind gut aufgestellt und vereinfachen jetzt den Zugang zu Kurzarbeit. Die Beschäftigten sind das wichtigste Kapital der Unternehmen, sie auch in Zeiten von Auftragsrückgängen zu halten, ist wichtig. Wir geben den Betrieben und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das klare Signal, dass wir an ihrer Seite stehen und alles tun, um sie zu unterstützen.“ Die Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft treten.
Neben der aktuellen Situation steht auch der Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft im Fokus. In vielen Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes, in energieintensiven Industrien sowie in klimapolitisch zentralen Bereichen - wie der Energie-, Bau- und Automobilwirtschaft - ist mit erheblichem Anpassungsbedarf zu rechnen. Beschäftigte und Betriebe müssen daher so gut wie möglich unterstützt werden, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die hohe Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten.
Von zentraler Bedeutung hierbei sind Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten. Dies zeigen auch die Zahlen: Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind mit rund 18 Prozent sechsmal so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie Fachkräfte. Deshalb sollen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente heute weiterentwickelt und noch zielgenauer ausgerichtet werden, damit die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können.
Der Gesetzentwurf enthält dazu Verbesserungen der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten, die Einführung von sogenannten Sammelanträgen in der Weiterbildungsförderung, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses sowie Änderungen bei der Zulassung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Anpassungen der Bundesdurchschnittskostensätze.
Damit ein guter Start ins Berufsleben gelingt, werden auch die Regelungen zur Ausbildungsförderung verbessert, insbesondere soll die Assistierte Ausbildung weiterentwickelt und verstetigt werden. Denn frühzeitige Unterstützung verringert langfristig Beschäftigungsrisiken für den Einzelnen und eröffnet gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Arbeitsmarkt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Der Gesetzentwurf, der einst als „Arbeit-von-morgen-Gesetz" begann, enthält jetzt im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus auch weitere kurzfristige Maßnahmen zur Kurzarbeit. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich zu unterstützen. Es ist wichtig, dass diese Maßnahmen jetzt auch unbürokratisch und schnell von den Arbeitsagenturen umgesetzt werden können. Außerdem ist es zusätzlich notwendig auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die davon nicht profitieren können, weil sie nicht in der Arbeitslosenversicherung abgesichert sind. Auch Solo-Selbständige sollten in diesen Zeiten unterstützt werden. Schließlich sollten auch diese Kurzarbeitsphasen in Folge des Coronavirus wenn möglich für Weiterbildung genutzt werden.
Auch wenn das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ jetzt nicht mehr so heißt, ist das Ziel eigentlich immer noch, Antworten auf die zukünftigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu geben, die vor allem durch Digitalisierung, ökologischen Umbau und demographische Entwicklung entstehen. Dazu sollen vor allem Maßnahmen des Qualifizierungschancengesetzes nachgebessert werden. Diese Nachbesserungen gehen in die richtige Richtung. Angesichts der Herausforderungen reicht es nicht nur an einzelnen Stellschrauben zu drehen, sondern wir brauchen grundlegende Veränderungen.
Wir wollen deswegen die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln. Zentral ist dabei die Einführung eines Rechts auf Weiterbildung, die mit einer besseren sozialen Absicherung in Weiterbildungsphasen verbunden ist. Wir fordern deswegen ein Weiterbildungsgeld für Erwerbstätige und Arbeitslose, das 200 Euro höher ist als die Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Erwerbstätige sollen selbstbestimmt entscheiden können, ob und wie sie sich weiterbilden. Außerdem sollen überall da, wo es Arbeitsagenturen gibt, Bildungsagenturen entstehen, die zukünftig die zentrale Anlaufstelle sein sollen, wenn sich Menschen über Weiterbildung informieren wollen.
Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Umgang mit den Folgen von Corona für die Wirtschaft reichen bei Weitem nicht aus. Zwar ist es richtig und gut, dass das Kurzarbeitergeld erleichtert und vereinfacht wird, aber wenn man sich anschaut, welche großen Schwierigkeiten insbesondere Gastronomie, Hotels, Messebetreiber und Betriebe haben, brauchen wir jetzt nicht nur Überschriften, sondern klare Regelungen für schnelle Liquiditätshilfen u nd Steuerstundungen. Denn es besteht die Gefahr, dass insbesondere kleinere Betriebe, die im Kern gesund sind und gut aufgestellt sind, durch diese Krise in den Bankrott rutschen können. Das muss verhindert werden. Da hat die Bundesregierung eine klare Verantwortung. Unabhängig von der Sorge vor dem Corona-Virus brauchen wir in Deutschland deutlich mehr Investitionen. Da haben die Gewerkschaften schlichtweg recht. Diesen Appell unterstützen wir.
Autor: BMAS / © EU-Schwerbehinderung