Überplanmäßige Ausgabe für Grundsicherung im Alter
- Lesezeit: 3 Minuten
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung für eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 85 Millionen Euro erteilt. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13841) hervor.
In der Antwort heißt es:
Gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung informiere ich, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 13. November 2024 die Zustimmung nach Artikel 112 des Grundgesetzes erteilt hat, eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 85 Mio. Euro bei Kapitel 1101 Titel 632 01 zu leisten.
Diese Mittel werden benötigt, um den Verpflichtungen des Bundes gemäß § 46a Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nachzukommen. Demnach ist der Bund verpflichtet, den Ländern die im Kalenderjahr entstandenen Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig zu erstatten.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren, also der vorherigen Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, ist trotz der Höhe der zusätzlichen Ausgabe aus zwingenden Gründen notwendig. Selbst mit der bereits erteilten Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 150 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13534) reicht der Mittelansatz nicht aus, um die bis zum 14. November 2024 möglichen Abrufe der Länder zu decken. Da die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses nicht rechtzeitig stattfinden kann, war ein sofortiges Handeln erforderlich.
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Die überplanmäßige Ausgabe wird benötigt, damit der Bund seine Verpflichtungen gegenüber den Ländern erfüllen kann, die Ausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten. Der Mittelansatz bei dem Haushaltstitel reiche auch unter Berücksichtigung der bereits erteilten Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 150 Millionen Euro nicht aus, um noch mögliche Abrufe durch die Länder zu erfüllen, schreibt das Bundesministerium der Finanzen.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag