Coronavirus- Schutz für Mieter/innen geplant
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Um bei der Coronavirus Krise den Mietern zu helfen, will die Bundesregierung über Maßnahmen beraten. Es soll niemand Angst haben seine Wohnung zu verlieren. Ein Gesetz hierfür ist auf dem Weg. So will die Bundesregierung überprüfen wie die Mieter geschützt werden können, die von Finanziellen ausfällen wegen der Corona-Krise betroffen sind. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Dies gilt für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum ebenso wie für Gewerbemieterinnen und -mieter". Rüdiger Petz, der Ministeriumssprecher sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), so könne wer zwei Monate seine Miete nicht hintereinander zahlen könne fristlos gekündigt werden. „Wir wollen das ändern und arbeiten daran, dass niemand seine Wohnung verliert."
Dem RND sagte Eva Högl, die SPD-Fraktionsvize: „Wer aufgrund der Coronavirus-Pandemie Einkünfteausfälle hat, der kann plötzlich und unverschuldet Probleme bekommen, die Miete rechtzeitig zahlen zu können. Diese Mieterinnen und Mieter müssen wir davor schützen, dass ihnen wegen Zahlungsverzugs die Wohnungen oder Gewerberäume gekündigt werden. Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte den Funke-Zeitungen: "Sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbemieten würden die Mietzahlungen in der Zeit der Pandemie gestundet. Das Justizministerium arbeitet bereits an dem Thema. Den Vermietern entstehen hierdurch keine Verluste, denn die Mieten müssen später nachgezahlt werden." Er fügte hinzu: "Niemand soll Angst haben, dass er seine Wohnung verliert, weil er wegen der Corona-Krise die Miete nicht mehr zahlen kann."
Dabei soll die Regel für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1 April bis 30 September 2020 gelten für Mieter von Wohnraum, sowie von Gewerberäumen. Hierbei bleiben die Menschen in der Pflicht ihre Mieter weiterzuzahlen. Am Montag soll eine Gesetzvorlage ins Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden.
Dr. Jan-Marco Luczak rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt dazu in einer Pressemitteilung mit:
Innerhalb der Bundesregierung wird aktuell über Gesetzentwürfe beraten, die die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abmildern sollen. Zur Debatte stehen auch umfangreiche Änderungen im Mietrecht. So sollen Mieter für sechs Monate vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie ihre Miete nicht mehr zahlen.
Innerhalb der Bundesregierung wird aktuell über Gesetzentwürfe beraten, die die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abmildern sollen. Zur Debatte stehen auch umfangreiche Änderungen im Mietrecht. So sollen Mieter für sechs Monate vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie ihre Miete nicht mehr zahlen. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:
„Die Union will nicht, dass Menschen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona ihre Wohnung verlassen müssen. Deswegen ist es richtig, dass wir den Kündigungsschutz für Mieter hochfahren, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und ihre Miete nicht mehr zahlen können.
Wir dürfen aber private Kleinvermieter nicht im Regen stehen lassen und ihnen das wirtschaftliche Risiko einseitig aufbürden. Viele sind auf die Mieteinnahmen als Teil ihrer Altersvorsorge angewiesen, müssen Kredite bedienen oder Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft leisten. Deswegen muss sichergestellt sein, dass wirklich nur solche Mietzahlungen folgenlos eingestellt werden dürfen, die pandemiebedingt sind. Auch sollten Mieter sich um staatliche Unterstützung wie etwa Wohngeld bemühen müssen. Am Ende ist hier primär der Sozialstaat, nicht der private Kleinvermieter in der Pflicht.
Wenn private Kleinvermieter durch die Einstellung der Zahlungen in ihrer Existenz bedroht werden, müssen sie nach wie vor die Möglichkeit haben, sich einen anderen Mieter zu suchen. Hier bedarf es einer Härtefallregelung. Alles andere wäre ein unzumutbares Sonderopfer.
Besser als ein Eingriff in die ausdifferenzierten mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wäre jedoch, wenn Mieter schnell und unbürokratisch staatliche Hilfe bei der Zahlung ihrer Miete erhalten würden. Dann stellt sich die Frage einer Kündigung nicht. Der von Mieter- und Vermieterverbänden geforderte ‚Sicher-Wohnen-Fonds‘ kann hier eine gute Lösung bieten.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung