Bundestag entscheidet zur Erhöhung der Grundsicherung in der Corona-Krise
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Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat einen Gesetzesantrag eingereicht, der Aufschlag auf die Regelsätze in der Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern (SBG) II und XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz beinhaltet. In der Drucksache 19/18705 heißt es dazu:
- Zur Deckung der steigenden Kosten für lebensnotwendige Grundbedarfe bei gleichzeitig wegfallenden Hilfeleistungen wird ein monatlicher Zuschlag auf den Regelsatz in der Grundsicherung nach SGB II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 100 Euro monatlich für Erwachsene gewährt. Die Mehrbedarfszuschläge für behinderte, (chronisch) kranke, schwangere und alleinerziehende Menschen werden ebenso anteilig erhöht.
- Um den Wegfall verschiedener Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie steigende Kosten etwa für Lebensmittel zu kompensieren, wird ein monatlicher Zuschlag für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche in Höhe von 60 Euro monatlich gewährt und automatisch ausgezahlt.
In der heutigen namentlichen Abstimmung wurde der Empfehlung folge geleistet, die der Ausschuss abgegeben hatte. Der Ausschuss empfahl, den Antrag der Drucksache 19/18705 abzulehnen, was heute mit 450 von 653 Stimmen geschehen ist.
Es wird somit auch in der Corona-Krise keinen Zuschlag für Empfänger*In von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz geben. Das obwohl bereits jetzt viele Lebenshaltungskosten, in Folge der Corona-Krise, gestiegen sind.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung