Bundestag hat über neue Regelung zur Sterbehilfe debattiert
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Der Bundestag hat heute am Mittwoch, dem 18. Mai 2022, über die Neuregelung zur Sterbehilfe debattiert. Dabei wurden drei Gesetzentwürfe von den Fraktionen eingebracht. Auf der einen Seite wollen Abgeordnete ein strafbewährtes Schutzkonzept zur Regulierung der Hilfe bei der Selbsttötung, auf der anderen Seite das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot der Sterbehilfe für nicht zulässig beurteilt.
Dabei sehen alle drei Vorschläge eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, so soll erstmals eine Abgabe von Suiziden Medikamenten zum Zweck des Suizides erlaubt werden. Dabei unterscheiden sich die Gesetzentwürfe bei der Abgabe und formulieren hierfür unterschiedliche Bedingungen.
Nach der Debatte im Bundestag ist noch offen welche Regelung am Ende beschlossen werden könnte.
Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast hatte im Bundestag erklärt, dass der Bundestag die Situation einfach so lassen könnte „Die Frage ist, ob wir das wollen, ob wir als Bundestag uns mühen wollen, da einen Rahmen zu setzen. “ Die Abgeordnete Künast hatte mit Katja Keul (beide Grüne) ein „Gesetz zum Schutz des Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ eingebracht im Bundestag. So brauche es bundesweit eine rechtseinheitliche Regelung, auch brauche es Schutzmechanismen, Beratungen, Zuverlässigkeitsprüfungen, sowie eine Transparenz so Künast.
Der teilhabe politische Sprecher der FDP-Fraktion Jens Beeck erklärte das alle Gesetzentwürfe, die eingebracht wurden, besser sein als der jetzige Rechtszustand, der sehr ungeregelt sei. „Die autonome Selbsttötung mit Assistenz ist zulässig und sie ist dein Recht,“ so Beeck. Aber wir müssen genauso klar die Botschaft dagegenstellen und mit darzustellen „kein leben ist eine lasst, in dieser Gesellschaft“. Menschliches Leben ist immer ein Wert an sich und dieses ändere sich nicht durch Alter und Gebrechlichkeit, Behinderung, durch eine Suchtproblematik oder die vielen anderen Dinge, die jeden für sich selbst im Zweifel bringen können, ob man eigentlich in eine Situation ist, aus der man noch wieder herausfindet oder ob man nicht tatsächlich sich für andere zu einer Schwierigkeit ausweitet, so Beeck. So sei es eine Gemeinsame Aufgabe denn Staat so weiter auszubauen, dass wir stärker zu einer integrativen inklusiven Gesellschaft kommen, die Menschen in so einer Situation abholt und die klar signalisiert du bist uns Wertvoll, denn jedes Leben ist wertvoll, betonte Beeck.
„Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung“
Der erste Gesetzentwurf getragen von über 80 Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken sieht vor, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ grundsätzlich strafbar sein soll.
Dabei soll die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe nicht rechtswidrig sein, wenn der suizidwillige Mensch „volljährig und einsichtsfähig“ ist, sowie zweimal mindestens von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie untersuchen lassen hat und mindestens an Beratungsgespräch teilgenommen hat. Hierbei sollen zwischen den Untersuchungsterminen mindestens drei Monate liegen. Laut dem Entwurf soll zwischen der abschließenden Untersuchung und der Selbsttötung eine „Wartefrist“ von mindestens zwei Wochen liegen.
Außerdem sieht der Entwurf eine neuen Paragraf 217a gegen die „Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung“ vor. So soll es nicht strafbar sein demnach, wer „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößige Weise“ Sterbehilfe anbietet. Dabei ist der Gesetzentwurf der einzige bisher formell in den Bundestag eingebrachte Vorschlag.
„Suizidhilfegesetz“
Beim zweiten Gesetzentwurf wird eine Regelung angestrebt, die das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern soll. Dabei sieht der Antrag eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor.
Außerdem soll der Aufbau eine Netzes geplant werden von staatlich anerkannten Beratungsstellen, diese sollen Sterbewillige ergebnisoffen aufklären. Es sollen Ärztinnen und Ärzten frühestens nach zehn Tage nach solch eine Beratung es erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben.
„Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“
Der Dritte Gesetzentwurf der Grünen von Renate Künast und Katja Keul (beide Grüne), sieht vor das Ärzte für den Suizid ein Medikament verschreiben können, wenn Sterbewillige sich in einer medizinischen Notlage befinden, die mit schweren Leiden, insbesondere starken Schmerzen, verbunden ist, heißt es im Gesetzentwurf.
So müsse es laut dem Entwurf jedoch aus ärztlicher Sicht feststehen, „dass es sich um einen absehbar nicht mehr veränderlichen Sterbewunsch handelt“. Außerdem muss ein zweiter Arzt schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzung erfüllt, ist für die Verschreibung eines Suiziden Medikament.
Wann wird entschieden?
Die Sterbehilfe ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich. Der Bundestag sieht hier wieder Handlungsbedarf. Es sollen die Gesetzentwürfe noch vor der Sommerpause in erster Lesung beraten werden. Die Anhörungen sollen dann nach den Ferien folgen und im Oktober könnte dann eine Entscheidung getroffen werden.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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