Bundesverfassungsgericht: Masern-Impfpflicht für Kinder bleibt bestehen
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen die Masern-Impfung für Kinder abgewiesen. Das Gericht urteilte die Impfung sei sinnvoll und verfassungskonform. Dabei hatten geklagt vier Elternpaare mit ungeimpften Kleinkindern, die eine Unverhältnismäßigkeit in der Impflicht und einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sahen.
Das Gericht urteile das die „Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt,“ so die Richter.
So habe ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der Beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte das Urteil vom Bundesverfassungsgerichts und bezeichnete als „guten Nachricht für Eltern und Kinder“.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Masern-Impfnachweispflicht ebenfalls begrüßt. Holetschek sagte am Donnerstag in München: „Das Gericht hat klargestellt: Das Masernschutzgesetz mit der Impfnachweispflicht ist verfassungskonform. Das ist eine richtige und wichtige Entscheidung, denn Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind hochansteckend und die Impfung verhindert sowohl eine Erkrankung als auch eine Weitergabe sehr gut. Das Gesetz zielt darauf ab, die Zahl der Masern-Fälle zu reduzieren und so schwerwiegende Komplikationen einer Erkrankung zu verhindern.“
Holetschek betonte: „Bei der Masernimpfung geht es nicht nur um den Selbstschutz, sondern auch um das Allgemeinwohl. Insbesondere müssen sehr junge Kinder geschützt werden, die noch nicht geimpft werden können.“
Der Minister fügte hinzu: „Erfreulicherweise sind die Impfquoten in Bayern bei der Masernimpfung bereits hoch. Bei den Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2020/21 lagen die Impfquoten in Bayern bei 98 Prozent für die erste und 94 Prozent für die zweite Masern-Impfung. Durch Aufklärung und individualisierte Impfberatung können wir diese Quote weiter steigern – und so auch die für eine Herdenimmunität benötigten 95 Prozent Zweitimpfungsquote erreichen.“
Az.: 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20 und 1 BvR 472/20
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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