Heizungsgesetz darf keine voreiligen Fakten schaffen und mit Wärmeplanung der Kommunen kollidieren
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Bundesregierung davor gewarnt, mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf Kollisionskurs zur beabsichtigten Wärmewende in den Kommunen zu gehen. „Das GEG und das Wärmeplanungsgesetz müssen eng miteinander abgestimmt werden. Anderenfalls werden voreilig Fakten geschaffen, die im Ergebnis im Widerspruch zu einer kommunalen Wärmeplanung stehen“, sagte Verbandschef Gerd Landsberg dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch).
Gebäudeeigentümer müssten wissen, welche Wärmestrategie ihre jeweilige Kommune langfristig verfolge – die derzeit diskutierten Umsetzungsfristen für einen Heizungstausch seien ebenso zu ambitioniert wie die Fristen für die kommunale Wärmeplanung, betonte Landsberg mit Blick auf die Kompromisssuche der Ampel-Koalition für eine Einbringung des GEG noch vor der Sommerpause in den Bundestag.
Kommunen benötigen realistische Zeithorizonte, um festlegen zu können, ob und wie genau ein neues Fernwärmenetz aufgebaut oder ein bestehendes Netz von Gas auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden könne. Das seien kapitalintensive und komplexe Prozesse, die nicht innerhalb von drei oder vier Jahren umgesetzt werden könnten, so Landsberg: „Überlegungen, dass etwa die Fernwärmeversorgung bereits im Jahr 2030 zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden soll, zeugt von wenig Realitätssinn.“
Es brauche mehr Zeit und ausreichend Geld, forderte der Verbandschef. „Sinnvoll ist es, Wärmelösungen quartiersbezogen und nicht allein auf das Einzelgebäude bezogen zu entwickeln. So können nachhaltige und auch kosteneffiziente Umsetzungsvarianten im Nah- und Fernwärmebereich realisiert werden.“