Sozialverband drängt auf verstärkte Inklusion am Arbeitsmarkt
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Die Arbeitslosenquote ist besonders hoch unter Menschen mit Behinderungen. So stellen trotz Beschäftigungsquoten und Ausgleichsabgaben zu wenige Unternehmen in Deutschland schwerbehinderte Beschäftigte ein. Laut Statistischen Bundesamt lag im Jahr 2022 die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen in Deutschland bei 11,5 Prozent Im gleichen Zeitraum lag die Arbeitslosenquote der Menschen ohne Behinderung bei 5,3 Prozent (bis November 2022). Die Zahl der Arbeitslosen Schwerbehinderten lag bei 172.484.
Die Bundesregierung will nun mit einem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt schaffen. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wichtige Punkte des Koalitionsvertrages umsetzen, im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Der Bund will mit den Maßnahmen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit bringen. Außerdem sei das Ziel, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung gezielter zu unterstützen.
Die Bundesregierung plant eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe einzuführen, die für Unternehmen gilt, die keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen, obwohl die Verpflichtung dazu besteht. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu "Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen.“ Für die betreffenden Arbeitgeber soll die Ausgleichsabgabe erhöht werden. Dabei sollen für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 beziehungsweise weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen wie bisher Sonderregelungen gelten, die geringere Beträge der Ausgleichsabgabe vorsehen. Die vierte Stufe der Ausgleichsabgaben soll zum 1. Januar 2024 eingeführt werden und wäre erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für 2024 fällig wird, heißt es Gesetzentwurf.
Die VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt zum Gesetzentwurf:
„Der Sozialverband VdK begrüßt den Gesetzentwurf. Er ist ein deutliches Zeichen der Bundesregierung, den Arbeitsmarkt in Deutschland inklusiver zu gestalten. Das ist dringend notwendig. Denn die Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung verschärft sich.
Es ist ein Skandal, dass sich mehr als 45.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seit vielen Jahren weigern, auch nur einen einzigen schwerbehinderten Menschen einzustellen. Deshalb ist es richtig, endlich eine höhere Ausgleichsabgabe für Unternehmen einzuführen, die gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen. Die Botschaft muss ganz klar sein: Wer sich ans Gesetz hält, spart künftig höhere Ausgleichsabgaben. Das ist auch ein Gebot der Solidarität mit den Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder zum Teil sogar die Pflichtquote übererfüllen.
Allerdings ist es aus Sicht des VdK inakzeptabel, dass im Gegenzug das mögliche Bußgeld entfallen soll, wenn Unternehmen vorsätzlich gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen. Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, sich für die Beibehaltung des Bußgeldes stark zu machen. Würden solche Ordnungswidrigkeiten wirksam verfolgt, gäbe es auch nicht so viele Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht.
Der VdK hätte sich im Gesetzentwurf Regelungen zum sogenannten Betrieblichen Eingliederungsmanagement gewünscht, so wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Zumindest sollten alle Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung bekommen. Durch eine frühzeitige Intervention könnte der weit überwiegende Teil chronisch kranker oder behinderter länger erkrankter Beschäftigter wieder eingegliedert werden. Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Rentenbezug kosten ein Vielfaches mehr als eine sinnvolle Prävention und Rehabilitation.“