Förderkonzept der Bundesregierung für erneuerbares Heizen
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Das neue Förderkonzept der Bundesregierung für erneuerbares Heizen (BEG) mit Stand vom 19. April 2023 sieht vor, dass prioritär der Austausch von alten und ineffizienten Heizungen gefördert wird. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/7018) auf eine Kleine Anfrage (20/6749) der Unionsfraktion hervor.
Weiter heißt es darin, das Konzept sei im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundeskanzleramt erarbeitet und am 19. April 2023 veröffentlicht worden.
Derzeit wird die neue Förderrichtlinie vorbereitet. Da das Förderkonzept das Regel-Ausnahmeverhältnis des GEG spiegele und sich auch sonst weitere Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren zum GEG ergeben könnten, sei dieses Verfahren abzuwarten. Die Förderrichtlinie solle möglichst frühzeitig und somit rechtzeitig vor Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht werden.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) angeboten, um eine alte fossile Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung auszutauschen. Der Fördersatz für alle Erfüllungsoptionen beträgt künftig einheitlich 30 Prozent, heißt auf der Webseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Weiter schreibt das BMWSB: Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bürgerinnen und Bürger Klimaboni, wenn sie ineffiziente Heizungen austauschen. Bürgerinnen und Bürger, die gemäß dem neuen GEG aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht verpflichtet wären, ihre alte Heizung zu tauschen, erhalten eine zusätzliche Förderung von 20 %. Gleichzeitig erhalten Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen (z. B. Wohngeldempfänger) einen gleichhohen Bonus. Personen, die verpflichtet sind, eine neue Heizung einzubauen und die gesetzlichen Anforderungen übererfüllen, erhalten zusätzlich 10 Prozent Förderung. Im Falle von Havariefällen wird eine Aufstockung von 10 % zur Grundförderung gewährt, wenn die Anforderungen übererfüllt werden.
Um die finanziellen Belastungen zu erleichtern, können Förderkredite für den Heizungstausch genutzt werden, um die Zahlungen über einen längeren Zeitraum zu strecken. Außerdem werden auch weiterhin Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument zur Verfügung stehen.