Bundesrat beschließt Besoldungsanpassung: SoVD fordert Inflationsausgleich für Rentner
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Der Bundesrat hat heute, am Freitag, dem 29. September 2023, das "Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung" zugestimmt. Dieses Gesetz sieht vor, den Tarifabschluss vom 22. April 2023 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten zu übertragen. Ab dem 1. März 2024 sollen diesen Gruppen gemäß dem Gesetzentwurf ein Sockelbetrag von 200 Euro gezahlt werden, zusätzlich zu einer Erhöhung der Besoldung um 5,3 Prozent. Diese Erhöhung berücksichtigt einen Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage, was von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wiederholt kritisiert wurde.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes ist die Regelung zur Auszahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro in mehreren Tranchen. Für den Monat Juni 2023 ist eine Zahlung in Höhe von 1.240 Euro geplant, gefolgt von monatlichen Zahlungen von jeweils 220 Euro für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024.
In diesem Zusammenhang fordert der Sozialverband Berlin-Brandenburg dringend eine Inflationsausgleichsprämie auch für Rentnerinnen und Rentner. Angesichts der hohen Inflation und der steigenden Kosten für den täglichen Lebensbedarf, Energie und Wohnen, sind gerade ältere Menschen stark betroffen. Dies wird noch verstärkt durch den Rückgang bei den Neurenten und die kontinuierliche Verschlechterung des Rentenniveaus, selbst bei jahrzehntelanger Vollzeitarbeit.
Die Vorsitzende des SoVD Berlin-Brandenburg Ursula Engelen-Kefer richtet sich an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, und den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Dietmar Woidke. Dies ist für Berlin und Brandenburg besonders vordringlich. Zum einen ist der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern an der Bevölkerung hoch, zum anderen sind die Renten unterdurchschnittlich niedrig. Gravierend ist vor allem der Rückgang bei den Neurenten. Altersarmut wird mithin zu einem immer größeren Problem.
Die Konzertierte Aktion aus Bundeskanzler, Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat im September 2022 beschlossen, dass Arbeitgeber an ihre Beschäftigten einen Inflationsausgleich bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zahlen können. Die Leistung der Inflationsausgleichsprämie ist angesichts der hohen Inflation inzwischen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen häufig genutzt worden. Erst kürzlich wurde dies ebenfalls als Sonderzahlungen im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vereinbart. Dieses Ergebnis soll wie üblich auf die Pensionen im öffentlichen Dienst übertragen werden. Der Bundestag hat den diesbezüglichen Gesetzentwurf in erster Lesung gebilligt.
„Wir erleben heftige und nachhaltige Forderungen unserer Mitglieder, dass die erheblichen Ungleichgewichte und Ungerechtigkeiten im Verhältnis von Renten und Pensionen nicht noch weiter verschärft werden dürfen“, stellt Engelen-Kefer fest. Gerade Rentnerinnen und Rentner sind von der hohen Inflation und der Explosion der Kosten für den täglichen Lebensbedarf, Energie und Wohnen besonders betroffen. Dies gilt umso mehr nach den mehrfachen Verschlechterungen des Rentenniveaus auch bei jahrzehntelanger Vollzeitarbeit.