Bundesrat gibt grünes Licht für Heizungsgesetz
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Der Bundesrat hat heute am Freitag, dem 29. September 2023, dem Heizungsgesetz zugestimmt. Dieses Gesetz, das zuvor vom Bundestag beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern. Es enthält Vorgaben für neu einzubauende Heizungen, die mindestens 65 Prozent ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken müssen.
Veränderungen im Verlauf des Bundestagsverfahrens
Das Gesetz basiert auf einem Entwurf der Bundesregierung aus dem April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hat (Drucksache 170/23). Während der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich modifiziert.
Förderung erneuerbarer Energien
Mit dem Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern und gleichzeitig die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern, enthält das Gesetz Vorgaben für neu zu installierende Heizsysteme. Diese müssen mindestens 65 Prozent ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz führt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen, Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz auf.
Integration in kommunale Wärmeplanung
Die Vorgaben sind eng mit den zukünftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft (siehe TOP 46). Die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsgebäude gilt erst, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens bis Mitte 2026 in größeren Gemeinden bzw. Mitte 2028 in kleineren Gemeinden.
Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizsysteme vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei die maximale Umlage pro Quadratmeter 50 Cent beträgt.
Zusätzlich enthält der Beschluss des Bundestages Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, zu Solarthermie-Hybridheizungen, Holz- und Pelletheizungen sowie zu vernetzten Gebäuden, sogenannten Quartieren.
Geplante Fördermaßnahmen
Die Bundesregierung plant Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude, um die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu unterstützen. Es sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, insbesondere für besondere Härtefälle oder wenn besondere persönliche Umstände vorliegen.
Inkrafttreten im neuen Jahr
Das Gesetz soll im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.