Stellungnahme des Ministeriums zur Grundrente
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Das Bundesministerium hat gestern, vertreten durch die Pressesprecherin Franziska Haas, zu einigen Fragen zum Thema Grundrente Stellung genommen. Grundlage war der aufgetauchte Referentenentwurf zur Grundrente (Grundrentengesetz – GruReG). Wie wir berichteten, beinhaltet der neue Entwurf einige Änderungen, der zu einiger Kritik führte.
Frage: Nachdem jetzt der Gesetzentwurf bekannt geworden ist, hat es ja auch aus Reihen der Union, also des Koalitionspartners, noch einige Kritikpunkte gegeben, etwa in Bezug darauf, dass Verheiratete benachteiligt würden, dass die Ausphasung nicht geregelt sei und dass vor allen Dingen die Finanzierung nicht geregelt sei, weil die Transaktionssteuer als Haupteinnahmequelle ja noch gar nicht vorhanden ist. Was ist die Antwort des Ministeriums auf diese Kritikpunkte?
Haas: Zunächst einmal sind wir sehr froh, dass wir gestern die Ressortabstimmung zur Grundrente einleiten konnten. Damit ist ein weiterer großer Schritt getan.
Wie Ihnen bekannt ist, hat sich der Koalitionsausschuss im November darauf verständigt, an dem damals vorliegenden Einigungspapier der AG Grundrente noch gewisse Modifikationen vorzunehmen. Die sind erfolgt. Deswegen ist auch die Freigabe der Ressortabstimmung durch das Kanzleramt erfolgt. Es werden sicherlich im weiteren Verlauf noch technische Fragen zu klären sein. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass die sehr zeitnah geklärt werden können, sodass wir eine baldige Kabinettsbefassung anvisieren.
Frage: Die Finanzierung ist ja nicht nur eine technische Kleinigkeit. Dazu hat es aus der Union geheißen, ohne die Regelung der Finanzierung könne man nicht zustimmen. Das ist ja dann mit dem jetzigen Zeitplan überhaupt nicht umsetzbar, oder wie sehen Sie das?
Haas: Na ja, der Vizekanzler war im Koalitionsausschuss wie auch die Vertreter der Union anwesend. Es gibt eine Einigung darauf, dass die Grundrente aus Steuermitteln finanziert werden wird. Das wird auch umgesetzt werden. Das BMF, das vielleicht gleich noch etwas dazu ergänzen möchte, ist in steten Verhandlungen. Insoweit habe ich dem auch nicht viel hinzuzufügen.
Frage: Dann hätte ich noch eine Nachfrage an das Arbeitsministerium: Wenn man sich darauf jetzt nicht so schnell einigen sollte, könnte man den Gesetzentwurf auch ohne diese Finanzierungsfrage einbringen, oder steht das miteinander in Verbindung?
Haas: Ja. Der Gesetzentwurf befindet sich ohne den Finanzierungsteil in der Ressortabstimmung.
Frage: Bleibt es dann also auch beim Zeitplan, dass das Ende Januar im Kabinett sein soll?
Haas: Ja.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung