VdK-Landeskonferenz: Inklusion im Arbeitsmarkt - Herausforderungen und Lösungen
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Die traditionelle VdK-Landeskonferenz für Menschen mit Behinderungen fand auch dieses Jahr wieder großen Zuspruch. Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, der Forschung und des Landeswohlfahrtsamts diskutierten über die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Fast 200 Personen folgten der Online-Veranstaltung und beteiligten sich mit vielen Chatbeiträgen aktiv daran, darunter viele Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter. Es gibt wieder mehr arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderungen in Hessen. Nach einem der Corona-Pandemie geschuldeten starken Anstieg fiel ihre Zahl im Durchschnitt des Jahres 2022 zwar auf rund 10.800, lag aber im Oktober 2023 mit knapp über 11.000 schon wieder um rund 550 höher als im entsprechenden Vorjahresmonat. Obwohl Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet sind, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, beschäftigt immer noch etwa ein Viertel von ihnen keinen einzigen Menschen mit Behinderungen.
Für den VdK erfordert diese unerfreuliche Bestandsaufnahme und der negative Trend zielgerichtetes Handeln. „Nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels ist ein inklusiver, barriere- und diskriminierungsfreier Arbeitsmarkt unerlässlich“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann. „Politik, Verwaltung und Arbeitgeber müssen mehr tun.“ Ansätze für erfolgversprechende Maßnahmen sieht der VdK in mehreren Bereichen: So sollte etwa das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HEPAS-III) 2024 fortgeschrieben und die Förderung auf alle Arbeitsverhältnisse ausgeweitet werden.
Außerdem fordert der VdK eine verpflichtende Umsetzung von Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft: „Die Hessische Bauordnung (HBO) muss zwingend überarbeitet werden, um Unternehmen entsprechende Vorgaben machen zu können“, sagt Paul Weimann. Ganz wichtig wäre es aus Sicht des VdK auch, die Schwerbehindertenvertretungen bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes einzubinden sowie deren Arbeit insgesamt zu stärken, etwa durch eine Absenkung der Freistellungsgrenze auf 50 zu betreuende schwerbehinderte Beschäftigte.
Auch Dr. Felix Weil, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel, bemängelt eine „defizitäre Umsetzung“ der Barrierefreiheit in den Unternehmen. Sabine Prößl, Syndikusrechtsanwältin in der Rechtsabteilung der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, kritisiert in erster Linie den „Regelungsdschungel“ und fordert bessere und flächendeckende Unterstützung.