BUND-Klimaklage: Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verurteilt
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Mehr Klimaschutz, das sind eines der Verpflichtungen die schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. März 2021 - (1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20) deutlich gemacht hat. "Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt", hieß es damals vom Bundesverfassungsgericht.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute mit seinem Urteil auf die vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingereichte Klage hin die Bundesregierung erneut zu mehr Klimaschutz aufgefordert. "Der 11. Senat hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, dass die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt", heißt es dazu vom Oberverwaltungsgericht.
"Das Umweltbundesamt hat für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt. Bei einer Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor hat nach § 8 Klimaschutzgesetz zunächst das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Die Bundesregierung hat dann über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen zu beraten und diese „schnellstmöglich“ zu beschließen. Nachdem die für die Sektoren zuständigen Bundesministerien im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt haben, blieb ein Beschluss der Bundesregierung über diese Programme aus. Die Bundesregierung beschloss dann am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023.
Der 11. Senat hat festgestellt, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz verpflichtet ist. Das nunmehr beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm. Es überprüft anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm muss dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen", so weiter vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg, in einer schriftlichen Erklärung.
Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin: "Mit dem heutigen Urteil ist die Bundesregierung dazu verpflichtet worden, beim Klimaschutz nachzulegen. Gebäude- und Verkehrssektor brauchen ein Klimaschutz-Update. Nachweislich ungenügende Maßnahmen reichen nicht. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen."
Laut dem Urteil ersetzen die bisher vorgelegten Maßnahmen und Programme der Regierung ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz (KSG) nicht. Der BUND hatte zudem angeführt, dass die bisherigen Maßnahmen die eklatante Klimaschutz-Lücke nicht schließen. Dem ist das Gericht gefolgt und hat die Anforderungen an die Programme nach dem KSG konkretisiert.
Von Broock: "Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig. Von den Ministern Wissing, Geywitz und Habeck erwarten wir jetzt rasch ambitioniertere Maßnahmen, um auf Klimakurs zu kommen. Das heißt: Tempolimit jetzt, Dienstwagenprivileg abschaffen, Steuervorteile für Diesel und Kerosin beenden und klare Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden."
Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, ihrer Kollegin Lisa Hörtzsch, jeweils Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig. Heß und Ekardt haben bereits die 2021 erfolgreiche BUND-Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht gemeinsam rechtlich vertreten.
Hörtzsch und Ekardt erklären zum Urteil: "Das Klimaschutzgesetz ist eindeutig. Es steht nicht im Belieben der Bundesregierung, ob sie bei Überschreitungen von Jahresemissionsmengen durch einzelne Sektoren ein Sofortprogramm aufstellt oder nicht. Das gilt umso mehr, als gemessen am Verfassungsrecht und an der 1,5-Grad-Grenze aus dem Pariser Klima-Abkommen die deutschen Klimaziele weiterhin unzureichend sind. Wenn schon diese unzureichenden Ziele verletzt werden, musste das bei Gericht Folgen haben."
Hintergrund:
Der BUND hat die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude verklagt. Der Umweltverband verlangte in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.
In allen Verfahren wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Az.: OVG 11 A 11/22, OVG 11 A 27/22 u. OVG 11 A 1/23
Quelle: kk/ots
Autor: Redaktion über ots - news aktuell