Stand der Arbeiten an der Klimaanpassungsstrategie
- Lesezeit: 1 Minuten
Das Bundeskabinett will sich in der 51. Kalenderwoche mit der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie befassen. Das geht aus einer Antwort (20/10919) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10716) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Davor soll es eine „mehrstufige Beteiligung und Konsultation der Bundesländer sowie von weiteren Stakeholdern und Bürger geben“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Bundesländer seien bereits frühzeitig punktuell in die Phase der Zielentwicklung, insbesondere im zweiten und dritten Quartal des Jahres 2023, in Form von informellen Fachgesprächen und Workshops eingebunden gewesen.
Anschließend sei eine umfassende, informelle Beteiligung zu den Entwürfen der Ziele im vierten Quartal des Jahres 2023 erfolgt. Die Bundesländer hätten im Rahmen einer für das dritte Quartal des Jahres 2024 geplanten, formellen Konsultation des Strategieentwurfs erneut die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Hintergrund ist das im November 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG). Das Gesetz soll einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen. In Paragraf 3 des KAnG heißt es, dass die Bundesregierung bis 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegen werde.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag