Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beraten
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Der Gesundheitsausschuss hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit befasst. Drucksache: (20/12790) Die Abgeordneten beschlossen eine öffentliche Anhörung zu der Reform, die am 16. Oktober um 15.00 Uhr stattfinden soll.
Die Bundesregierung plant die Gründung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Das Institut soll zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und als selbstständige Bundesoberbehörde die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und teilweise des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
Deutschland brauche gestärkte Strukturen für die öffentliche Gesundheit, um alle Ebenen der Prävention, der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes fortzuentwickeln, heißt es in dem Entwurf. Zuständigkeit, Aufgaben und Akteure der öffentlichen Gesundheit befänden sich auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen. Bund, Länder, Kommunen und nicht-staatliche Akteure.
Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass die behördlichen Strukturen im öffentlichen Gesundheitswesen besser vernetzt und insgesamt gestärkt werden müssten. Es fehle eine zentrale Instanz auf Bundesebene, um die Vernetzung der Akteure der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen.
Über die jetzige Bezeichnung des neuen Instituts (BIPAM) wird noch beraten. Erwogen wird eine Namensänderung, um den Bezug zum öffentlichen Gesundheitsdienst deutlicher hervorzuheben.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag