Mangelernährung im Krankenhaus und Pflegeheimen
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Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sind nach Angaben der Bundesregierung Kernaufgaben pflegerischen Handelns und zentraler Bestandteil der Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen. Im Rahmen der Qualitätssicherung werde überprüft, ob Pflegebedürftige bedarfsgerecht ernährt würden und ob eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme gewährleistet sei, heißt es in der Antwort Drucksache: 19/20695 der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage Drucksache: 19/20103 der AfD-Fraktion.
In deutschen Kliniken und Pflegeheimen sind bis zu 30 % der Patienten und bis zu 25 % der Bewohner mangelernährt. Dies ergab die Auswertung der nutritionDay-Daten, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) als Vorveröffentlichung zum 14. DGE-Ernährungsbericht.
Die DGE teil zum 14. DGE-Ernährungsbericht: "Im europäischen Vergleich schneiden deutsche Einrichtungen hinsichtlich standardmäßig vorhandener Ernährungsstrukturen deutlich schlechter ab: 2018 verfügten nur 10 % der deutschen Kliniken und 30 % der Pflegeheime über eine Diätassistenz, in den anderen teilnehmenden Ländern Europas waren es 63 % und 86 %. Ein Ernährungsteam bzw. eine Ansprechperson für Ernährung gab es in 58 % der Kliniken und 45 % der teilnehmenden Wohnbereiche in Pflegeheimen in Deutschland, in Europa waren es 82 % bzw. 71 %.
Dabei zeigte sich, dass Ernährungsmaßnahmen wie die Gabe von angereicherter Kost oder Trinknahrung deutlich häufiger ergriffen wurden, wenn Ernährungsfachkräfte verfügbar und ein routinemäßiges Screening auf Mangelernährung etabliert waren. Ernährungsmaßnahmen wurden zwar mit zunehmender Schwere der Mangelernährung häufiger eingesetzt, dennoch erhielt selbst bei schwerer Mangelernährung nur ein Teil der Betroffenen eine Intervention. Mit abnehmender Essmenge und mit schlechter werdendem Ernährungszustand nahmen die Mortalität und im Krankenhaus auch die weitere Aufenthaltsdauer zu. Ein Viertel der teilnehmenden Stationen führte klinische Ernährung ohne Richtlinien oder Standards durch. Da am nutritionDay vermutlich vor allem ernährungsmedizinisch interessierte und engagierte Institutionen teilnehmen, ist davon auszugehen, dass sich die Situation in deutschen Kliniken und Pflegeheimen insgesamt noch schlechter darstellt."
"Um die Ernährungsversorgung in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu verbessern, empfehlen die Autoren ernährungsmedizinische Leitlinien und Standards flächendeckend zu implementieren und umzusetzen. Die routinemäßige Erfassung der Ernährungssituation bei Klinikaufnahme sollte flächendeckend erfolgen, um Mangelernährung bzw. das Risiko dafür zu identifizieren. Um eine gute ernährungsmedizinische Versorgung sicherzustellen, ist qualifiziertes Personal – von ernährungsmedizinisch ausgebildeten Ärzten über Pflegekräfte bis zur Diätassistenz und interdisziplinären Ernährungsteams – in jeder Einrichtung in ausreichendem Umfang zwingend notwendig. Die ernährungsmedizinische Fachkompetenz ist auszubauen, z. B. indem ernährungsmedizinische Inhalte stärker in die Ausbildung von Gesundheitsberufen integriert werden. Als Grundvoraussetzung für eine bedarfsdeckende Ernährung muss ein hochwertiges, attraktives Essensangebot in Kliniken und Pflegeheimen zum Standard jeder Institution gehören. Das beinhaltet auch texturmodifizierte Kostformen sowie angereicherte Mahlzeiten mit hoher Energie- und Nährstoffdichte, um Menschen mit Mangelernährung bzw. Risiko für Mangelernährung eine ausreichende Energie- und Nährstoffaufnahme zu ermöglichen."
In der Antwort der Bundesregierung 19/20695 heißt es:
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungsversorgung in Krankenhäusern und Pflegeheimen, um der Entwicklung von Mangelernährung vorzubeugen, und wenn ja, welche, und wann sollen diese eingeführt werden?
Für die Verpflegung im Krankenhaus sind die Kliniken im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbst verantwortlich. Eine gesunde und patientenorientierte Verpflegung erscheint insoweit als Aspekt, bei dem sich die Krankenhäuser im Wettbewerb um die Patientinnen und Patienten in eigenem Interesse engagieren. In diesem Zusammenhang besteht beispielsweise die Möglichkeit freiwilliger Zertifizierungen. So müssen Krankenhäuser, die ihr Qualitätsmanagement freiwillig zertifizieren lassen, regelmäßig auch Maßnahmen zur Sicherung einer sachgerechten Ernährung nachweisen
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Bevölkerungsgruppen neben den stationären Patienten und Bewohnern von Pflegeheimen von Mangelernährung betroffen, und wenn ja, welche?
Die Erhebungen im Rahmen des nutritionDay weisen darauf hin, dass Mangelernährung bei einer nicht präzise beschriebenen Anzahl an stationären Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen gesundheitlich relevant ist. In der Literatur werden unter anderem auch Personen mit Essstörungen und Obdachlose als Risikogruppen für eine Mangelernährung genannt.
Wie viele Patienten mit ernährungsbedingtem Risiko werden nach Kenntnis der Bundesregierung behandelt, um das Defizit zu beheben, und welche Maßnahmen stehen zur Verfügung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Ist der Bundesregierung die im Jahr 2007 publizierte CEPTON-Studie und deren Ergebnis, dass die durch Mangelernährung bedingten unmittelbaren zusätzlichen Kosten für das Gesundheitssystem in der Bundesrepublik Deutschland ungefähr 9 Mrd. Euro pro Jahr betragen, bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Erkenntnissen dieser Studie für ihr eigenes Handeln gezogen?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, einzelne wissenschaftliche Studien zu bewerten. Unabhängig davon wäre zu hinterfragen, in welchem Umfang die Ergebnisse einer bereits 2007 veröffentlichten Studie heute noch Gültigkeit haben.
Als fachliche Grundlage diene die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zudem Thema sowie ein Expertenstandard, den das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) herausgegeben habe.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung