Erhöhung des steuerlichen Pauschbetrages für Menschen mit Behinderung
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Die Bundesregierung wird den steuerlichen Pauschbetrag für Behinderte verdoppeln. Der Betrag der jährlich ohne Einzelnachweise bei der Steuer angerechnet wird, soll steigen von 3.700 auf 7.400 Euro. Dieses Kostet den Staatshaushalt fast eine Milliarde Euro pro Jahr. (wir berichteten)
Zur Erhöhung des steuerlichen Pauschbetrages für Menschen mit Behinderungen erklären Lisa Paus, Sprecherin für Finanzpolitik von den Grünen, und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik von den Grünen:
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den steuerlichen Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen endlich erhöht. Das war längst überfällig. Der Pauschbetrag wurde zuletzt 1975 angepasst. Seit Jahren fordern wir, dass behinderte Menschen steuerlich entlastet werden. Gerechter wäre es jedoch, die Steuerpauschbeträge und weitere finanzielle Nachteilsausgleiche in ein Teilhabegeld zu überführen. Auf diese Weise erhalten Betroffene ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen Unterstützung. Unser Vorschlag würde alle Menschen mit Behinderungen entlasten und ist bürokratieärmer.“
Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil zu den Plänen der Bundesregierung mit:
"Die Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung ist ein Anliegen, auf das wir uns mit der SPD im Koalitionsvertrag geeinigt haben. Wir sind froh, wenn Menschen mit einer Behinderung am Arbeitsleben teilhaben können. Dafür wollen wir gerne die steuerlichen Voraussetzungen schaffen und es den Menschen so einfach wie möglich machen. Der jetzt vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzgebungsvorschlag geht in die richtige Richtung. Wir werden aber prüfen, ob die darin vorgesehenen Änderungen und Erleichterungen bei den Behinderten-Pauschbeträgen angemessen sind."
Bereits im Sommer soll das neue Steuergesetz ins Kabinett und noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung