Finanzielle Hilfen für Werkstattbeschäftigte (WfbM)
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Viele Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, sind in den letzten Wochen durch die Folgen der Corona-Pandemie in finanzielle Bedrängnis geraten. Denn ihr Arbeitsentgelt hängt von den Einnahmen ab, die die Werkstatt erwirtschaftet.
Das Bundeskabinett hat deshalb am 17 Juni wichtige Änderungen in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung beschlossen. Deren Ziel ist es, die Entgelteinbußen von Werkstattbeschäftigten zumindest teilweise zu kompensieren. (wir berichteten)
Für viele Menschen mit Behinderungen bedeutet die Corona-Pandemie eine starke Belastung: Tagesabläufe und Routinen sind unterbrochen, Einkommen aus der Arbeit in Werkstätten fallen zum Teil weg. Auf Druck der SPD-Bundestagfraktion können Entgelteinbußen der Werkstatt-Beschäftigen mit Behinderungen künftig ausgeglichen werden.
Angelika Glöckner, behindertenpolitische Sprecherin von der SPD teilt zur Entgeltsicherung für die Beschäftigten in den Behindertenwerkstätten mit:
„Seit Beginn der Corona-Krise steht die SPD-Bundestagsfraktion in engem Austausch mit den Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Auf Grund der verhängten Betretungs- und Betreuungsverbote fehlt es an der wichtigen regelmäßigen Tagesstruktur im gewohnten Umfeld. Das ist eine große Belastung für viele Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Hinzu kommen vielfach Einbußen beim Einkommen, bedingt durch die finanziellen Schieflagen vieler Werkstätten infolge der wirtschaftlichen Einbrüche während der Corona-Pandemie.
Die SPD-Fraktion im Bundestag konnte nun auf eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung hinwirken. Durch die Änderung der Verordnung erhalten die Integrationsämter der Länder die Möglichkeit, aus den ihnen zustehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen an Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) zu erbringen, um die Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen auszugleichen.
Die Ausgleichsabgabe wird gezahlt von Betrieben, die nicht die vorgeschriebene Quote an Mitarbeitern mit Behinderungen erfüllen. Davon fließen 80 Prozent an die Länder und 20 Prozent an den Bund. Wir haben nun eine Einigung mit den Ländern erzielt, wonach die Länder 90 Prozent der Gelder bekommen, die sie dann gezielt und ausschließlich für die Werkstattbeschäftigten verwenden. Insgesamt handelt es sich damit um eine Aufstockung von 70 Millionen Euro. Damit stellen wir sicher, dass den Werkstattbeschäftigten ein Teil ihres Lohnausfalles ersetzt wird.
Im Konjunkturpaket sind zudem Überbrückungshilfen für soziale Dienstleister und Inklusionsbetriebe enthalten, um dort zu unterstützen, wo im Zuge der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe entstanden sind. Auch während der Corona-Krise bleibt für uns das Thema Inklusion ganz oben auf der Agenda, deshalb haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um Menschen mit Behinderungen, ihren Betrieben sowie den Familien schnell und unbürokratisch zu helfen.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung