In Welchen Bundesländern gilt an Schule künftig eine Maskenpflicht?
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In fast allen Bundesländern soll in den Schulen eine Maskenpflicht eingeführt werden. Während die meisten Bundesländer sich auf eine teilweise Maskenpflicht einigen konnten, haben sich Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland gegen die Maskenpflicht in Schulen entschieden.
Viele Bundesländer haben bereits wie Berlin, Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg angekündigt eine Maskenpflicht in Schulgebäuden einzuführen. Diese soll jedoch nicht im Unterricht gelten. In anderen Bundesländern wie etwa Nordrhein-Westfalen soll eine freiwillige Maskenangebote sein, in Sachsen oder Hessen soll es liegen im Ermessen der Schulen.
Die Rückkehr zum normalen Schulbetrieb hält der Bundesvorsitzende der Lehrergewerkschaft Udo Beckmann wie vor der Corona-Krise für nicht realisierbar, zudem kritisiert er die von der Regierung geschaffene “Illusion” der Machbarkeit unter den jetzigen Voraussetzungen. Saskia Esken, SPD-Vorsitzende unterstützt die Einschätzung Beckmanns und hält es für “problematisch” die Abstandsregeln in der Schule außer Kraft zu setzen.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer von Nordrhein-Westfalen hat das Gesamtkonzept für den Start in einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten vorgestellt: „Nach intensiver Vorbereitung in den Sommerferien starten wir mit einem umfassenden Konzept eines angepassten Schulbetriebs in Corona Zeiten in das neue Schuljahr. Mit klaren Vorgaben zu Hygiene und Infektionsschutz sowie bereits in Kraft getretenen Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung, Unterricht auf Distanz und Digitalisierung haben wir in Nordrhein-Westfalen alle notwendigen Vorbereitungen für das kommende Schuljahr getroffen.
Der Unterricht nach Stundentafel und in Präsenz ist das Ziel. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten bleibt die Grundvoraussetzung dafür die Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz. Die Coronavirus-Pandemie wird uns auf absehbare Zeit in unserem Alltag begleiten. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der mit der Reisesaison verbundenen Unsicherheiten und besonderen Herausforderungen bei der Kontaktverfolgung gehen wir mit den Schutzmaßnahmen so weit wie kein anderes Land. Wir schützen damit die Gesundheit und stellen gleichzeitig sicher, dass wir dauerhaft dem Recht unserer Kinder auf Bildung und Erziehung auch in der Pandemie vollumfänglich Geltung verschaffen können. Wir müssen weiterhin achtsam sein in Bezug auf das regionale Infektionsgeschehen und wir müssen sorgsam sein in Bezug auf die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten.“
Ab dem 12 August müssen die Schüler eine Maske tragen. Im Schulgebäude und auch während der Unterrichtszeit soll dann Mundmaske getragen werden. Wenn die Lehrkräfte den empfohlenen Mindestabstand nicht von anderthalb Metern einhalten können, gelte für sie auch die Maskenpflicht. Eine Ausnahmeregelung gibt es allerdings für die Grundschulen. Dort soll die Pflicht auf dem Schulgelände gelten jedoch nicht, wenn die Schüler im Unterricht auf ihren festen Plätzen sitzen.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung