Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung
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Die Saarland Heilstätten GmbH (SHG) hat als erster Leistungserbringer im Saarland für die Virtuelle Werkstatt eine Vereinbarung als „Anderer Leistungsanbieter“ nach dem Bundesteilhabegesetz mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abgeschlossen.
Durch unterschiedliche Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben haben mit dem Bundesteilhabegesetz Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten erhalten, selbst zu entscheiden, bei welchem Anbieter sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten. „Andere Leistungsanbieter“ sind keine Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes, sondern ein Angebot der Eingliederungshilfe. Sie müssen vergleichbare Leistungen und Qualitätsstandards wie eine Werkstatt anbieten.
Sozialministerin Monika Bachmann betont: „Die Virtuelle Werkstatt der SHG beschäftigt bereits seit dem Jahr 2004 erfolgreich Menschen mit einer seelischen Behinderung. Damit stellt sie eine echte Alternative zu den klassischen Werkstätten für behinderte Menschen dar.
Inzwischen verfügt die Virtuelle Werkstatt über 72 Plätze, die über das ganze Saarland verteilt sind. Das Angebot soll auch weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut werden. „Mit der Anerkennung als „Anderer Leistungsanbieter“ sind die Beschäftigten der Virtuellen Werkstatt der SHG den Beschäftigten einer klassischen Werkstatt für behinderte Menschen quasi gleichgestellt, ohne dass diese jemals ein Werkstattgebäude betreten haben. Durch die ausschließliche Beschäftigung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes und bei Behörden ist dies ein Beispiel für gelebte Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen. Die SHG hat hier vorbildliche und richtungsweisende Arbeit geleistet“, so Bachmann abschließend.
Bereits der Bundestag hatte sich im März diesen Jahres mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz beschäftigt. (wir berichteten)
Kerstin Griese, Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales sagte, ich möchte an dieser Stelle meine Gelegenheit nutzen und allen Danke das es uns gelungen ist, dennoch ist noch viel zutun im Hinblick auf das Bundesteilhabegesetz. Es macht mühe und kostet Nerven, es gelingt noch nicht überall, aber die Ziele, die damit erreicht werden, ist es wert. Wir sind ein gutes Stück weiter.
Jens Beeck, von der FDP macht darauf aufmerksam das viele durch die Umstellung kein Bargeld mehr haben. Es hat sich durch das BTHG mehr verschlechtert. Da viele nicht verstehen wie sie die Verträge auszufüllen. Es ist notwendig die wesentlichen Dinge anzufassen die Selbständigkeit von den Menschen zu stärken. Es ist auch unzufriedenstellend das Züge bestellt wurden, die nicht barrierefrei sind und mit dem Rollstuhl angefahren werden können.
Das Deutsche Rote Kreuz kritisierte hingegen in einer Pressemitteilung Anfang diesen Jahres die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz.
Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, hat auf deutliche Umsetzungsschwierigkeiten beim Bundesteilhabegesetz hingewiesen. „Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Statt diese Chance konsequent zu nutzen, ist der bürokratische Aufwand für Kostenträger und Leistungserbringer enorm. Das widerspricht jedoch der gesamten Intention des Gesetzes“, sagt Hasselfeldt. Sie kritisiert vor allem Änderungen bei der Eingliederungshilfe, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.
Mit der Gesetzesänderung wird die Leistungserbringung in Wohnheimen für behinderte Menschen neu strukturiert. Bisher waren mehrere einzelne Leistungen wie die Kosten für Wohnraum, Lebensmittel und verschiedene Hilfsleistungen zu einem Komplex zusammengefasst und wurden in einem Vorgang abgerechnet. Jetzt werden die bisherigen stationären Wohneinrichtungen in „besondere Wohnformen“ umbenannt und die dort erbrachten Leistungen aufgesplittet in existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) und Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX. Für beide Leistungssysteme sind je nach Bundesland unterschiedliche Ämter zuständig.
Auf die Spitze getrieben wird der zusätzliche Verwaltungsaufwand bei der Frage der Umsatzsteuer auf Nahrungsmittel“, sagt Hasselfeldt. Bisher seien Nahrungsmittel für die behinderten Menschen umsatzsteuerfrei gewesen. Künftig sei nur noch die Zubereitung der Speisen umsatzsteuerfrei. Die Nahrungsmittel selbst würden als existenzsichernde Leistung dem SGB XII zugeordnet und seien damit umsatzsteuerpflichtig. „Die Träger müssen jetzt neue gesonderte Verträge abschließen, mehr Rechnungen schreiben und mehr Geldeingänge prüfen. Dieser bürokratische Aufwand ist unnötig, kostet Zeit und verschlingt personelle Ressourcen“, sagt Hasselfeldt.