Menschen mit Behinderungen - Rösch: Neue Empfehlungen der STIKO umsetzen
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Die ständige Impfkommission (STIKO) ist organisatorisch Bestandteil des Robert-Koch-Institut und gibt regelmäßig Impfempfehlungen heraus. Jens Spahn ist mit seiner Rechtsverordnung, etwas von der Impfempfehlung abgewichen. (Hier nachzulesen: Spahn stellt Corona Impfplan vor – In dieser Rheinfolge wird geimpft)
Die STIKO führt regelmäßige Neubewertungen ihrer Impf-Empfehlungen durch. Gestern hat die STIKO diese Empfehlung überarbeitet (Stand 14.1.2021) und im Dokument STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung (5100 kb) publiziert. Normalerweise unproblematisch, wenn es keine gesetzliche Regelung für die Impfpriorisierung gibt. Bezüglich der Corona-Impfpriorisierung, hat das Bundesgesundheitsministerium allerdings eine Verordnung (55 kb) erlassen, so dass diese jetzt angepasst werden müsste. Matthias Rösch ist Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen von Rheinland-Pfalz und fordert:
„Die Aktualisierung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur COVID-19-Impfung sind ein wichtiger Schritt für die Einbeziehung von besonders gefährdeten Menschen mit Behinderungen in die Impfstrategie.
Jetzt ist der Bund gefordert, seine Impfverordnung anzupassen“, erklärte der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Matthias Rösch von Rheinland-Pfalz. Am vergangenen Freitag hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlungen zu COVID-19 dahingehend aktualisiert, Menschen mit seltenen und schweren Vorerkrankungen und mit erhöhtem Risiko in der Impfpriorisierung zu berücksichtigen.
„Wichtig ist, dass zunächst im Setting der Pflegeheime geimpft wird, weil hier das Risiko bei der vulnerablen Gruppe älterer Menschen und den notwendigen persönlichen Kontakten aufgrund von Pflege und Unterstützung hoch ist. Eine Verbreitung des Corona-Virus in den Einrichtungen hat eine verheerende Auswirkung.
Zu wenig beachtet wurden allerdings bisher Menschen, die aufgrund ihrer starken Beeinträchtigung, zum Beispiel bei Beatmung, ein besonderes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf bei einer SARS-CoV-19-Infektion haben. Besonders, wenn das Infektionsrisiko durch unvermeidbare persönliche Kontakte aufgrund von Assistenz und pflegerischen Maßnahmen erhöht ist. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes muss diese vulnerable Personengruppe einbeziehen und eine bessere Grundlage für die Impfstrategien der Länder ermöglichen“ forderte der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch.
Die Fachverbände haben einen Brief an Gesundheitsminister Spahn geschrieben. Weil immer mehr Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe an Corona schwer erkranken oder sogar sterben, teilt die Lebenshilfe mit. Weiter heißt es in der Mitteilung der Lebenshilfe:
Menschen mit Behinderung und das Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sich jetzt schnellstmöglich gegen das Coronavirus impfen lassen können. Das fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die hohe Zahl an schweren Verläufen und Todesfällen bei Menschen mit geistiger Behinderung gerade in den östlichen Bundesländern zeigt, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung mit schwerem Verlauf durch SARS-CoV-2 haben. Es muss jetzt gehandelt werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in seinen Vollzugshinweisen bereits darauf hingewiesen, dass unter die Personen, die gemäß Paragraf 2 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben, auch pflegebedürftige Menschen mit Behinderung fallen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, sowie das dort tätige Personal. Diese Regelung halten die Fachverbände für sehr zielführend.
Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen weisen vermehrt schwere Verläufe und eine erhöhte Mortalitätsrate auf, wie Studien belegen. Daher ist ein vorrangiger Anspruch auf Impfung auch für diesen Personenkreis notwendig, insbesondere wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen leben oder in Einrichtungen betreut werden oder arbeiten.
Um rasch eine Senkung an schweren Erkrankungen und Todesfällen herbeizuführen, halten es die Fachverbände für dringend geboten, Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sowie die Mitarbeitenden in Einrichtungen der Eingliederungshilfe in die höchste Prioritätsstufe einzubeziehen. Ebenso ist eine Höherstufung der Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie der sie betreuenden Mitarbeitenden zwingend.
Das gilt auch für enge Kontaktpersonen von Kindern mit Vorerkrankungen und einem hohen Corona-Risiko. Da Kinder derzeit vollständig von Impfungen ausgeschlossen sind, kann nur durch die Impfung ihres direkten Umfeldes ein gewisser Infektionsschutz erzielt werden.
Wie im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 beschrieben, kommt überdies den Schnelltests beim Betreten von Einrichtungen – auch der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie – eine besondere Bedeutung zu. Die regelmäßigen Schnelltests dienen der Eindämmung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Menschen mit Behinderung und Mitarbeitenden. Damit die Tests nun endlich flächendeckend und ohne Zögern vorgenommen werden können, ist es unbedingt erforderlich, dass die für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe noch immer ungeklärten Fragen um die Kostenübernahme des zusätzlichen Personalaufwands umgehend geklärt werden. Die Durchführung der Tests muss deshalb unbürokratisch in pauschalierter Form von der gesetzlichen Krankenversicherung refinanziert werden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung