Dusel zur Behindertenpolitik: „Es hätten Dinge besser laufen können“
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, lobt zwar, dass momentan sehr viele Menschen mit Behinderungen zur Zeit einen Job haben, kritisiert dabei allerdings, dass rund „ein Viertel aller Beschäftigungspflicht in Unternehmen in Deutschland keinen einzigen Menschen mit Behinderungen beschäftigen“. Dusel fordert daher auch, dass die Ausgleichsabgabe für Unternehmen verdoppelt werden. Die Ausgleichsabgabe müssen alle Unternehmen zahlen, die die gesetzliche Quote für den prozentualen Anteil Beschäftigter mit Behinderungen, nicht erfüllen.
Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:
- 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent
- 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent
- 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent
Die Ausgleichsangabe zu verdoppeln, „das hat auch der Arbeitsminister angekündigt und offensichtlich war es innerhalb der Koalition nicht durchsetzbar. Das hätte ich mir wirklich gewünscht, dass wir das Hinkriegen, aber neben diesen eher vielleicht weniger guten Aspekten ist eine Menge gut gelaufen,“ so Dusel
Jürgen Dusel betont, dass in der jetzigen Bundesregierung, rückblickend auf die endende Legislaturperiode, viel gut gelaufen ist. Dabei betont er den Wahlrechtsausschluss, den es gab und der abgeschafft wurde. Durch den Wahlrechtsausschluss war es Menschen mit bestimmten Behinderungen nicht möglich, an Wahlen, so beispielsweise auch der Bundestagswahl, teilzunehmen.
Nach 45 Jahren ist es gelungen, dass die Pauschbeträge im Einkommensteuerrecht für Menschen, die arbeiten und mit Behinderungen leben, verdoppelt wurden.
„Das dritte was mich persönlich sehr freut und ich glaube auch da haben ganz viele Menschen zusammengearbeitet, auch Menschen mit Behinderungen und deren Verbände ist, dass es wirklich auf den letzten Drücker gelungen ist die Assistenz im Krankenhaus zu regeln,“ betont Dusel.
Bei der Assistenz im Krankenhaus geht es um eine Regelung die Menschen mit Behinderungen das Recht gibt, eine Assistenz mit ins Krankenhaus zu nehmen (wir berichteten).
Wie die Ausprägung am Ende aussieht und welche Behinderungen die Mitnahme einer Assistenz ermöglichen, bleibt allerdings offen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss nämlich noch die "Kriterien zur Abgrenzung des Personenkreises, der die Begleitung aus medizinischen Gründen" festlegen. Sicher ist allerdings, dass die Mitnahme einer Assistenz nicht möglich ist, wenn die Assistenz ausschließlich pflegerische Leistungen übernimmt, da nach Auffassung der Bundesregierung, dieses durch das Krankenhausfachpersonal übernommen werden kann. Ob das allerdings, unter dem Aspekt, dass auch die Krankenhausstationen in der Nacht mit weniger Personal besetzt sind, realistisch ist, bleibt fragwürdig.
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Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung