Debatte im Bundestag zur Erhöhung der Regelsätze bei Hartz IV und Grundsicherung
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Der Bundestag hat heute in der ersten Lesung über die Erhöhung der Regelsätze bei SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Grundsicherung) diskutiert. Gerade bei der Grundsicherung geht es um Menschen, die entweder schwerbehindert sind, eine Rente beziehen und diese so gering ist, dass eine Aufstockung mit Leistungen nach dem SGB XII erforderlich sind, oder bei denen die Rente wegen Erwerbsminderung unter dem Sozialsatz liegen.
Während die Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese die Berechnungsmethoden für die Grundsicherung verteidigte, gab es seitens der Opposition Kritik (siehe Bildbeitrag). Insbesondere kritisierte Katja Kipping, "Das Kleinrechnen" der Hartz IV Sätze ( wir berichteten ). „Der Regelbedarf für Erwachsene liegt im Jahr 2021 bei 658 Euro“, stellt Kipping wiederholt dar und betont, dass dieser Summe noch Strom und Unterkunftskosten hinzugerechnet werden müssten.
Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf darauf, dass im Unterschied zu vorangegangenen Regelsatzänderungen die aktuellen Anpassungen bei den Kommunikationsausgaben auch die Kosten für die Handynutzung berücksichtigen sollen.
Seitens Bündnis90/Die Grünen, hat Sven Lehmann ebenfalls kritik geäußert. Der Anspruch des Verfahrens, ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern und das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft zu sichern, würde nicht erfüllt werden, schreiben die Grünen in ihrem Antrag (Drucksache: 19/23124). Lehmann kritisiert auch dass der Bund in der Corona-Krise milliarden schwere Hilfspackete gemacht hat, aber für erwachsene Menschen in der Grundsicherung und für arme Rentnerinnen und Rentner kein Cent übrig gewesen war.
Alle Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen und vielleicht findet die nächste Lesung im Plenum, dann auch mit Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), statt.
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Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung