Spahn verteidigt sich: Sonderrechte sind "ja nicht irgendwie Willkür“
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Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will seine Sonderrechte im Zuge der Corona-Pandemie verlängern lassen. Dieses hat für Unmut bei den Abgeordneten des Bundestages gesorgt. Der Minister hat nun auf die Kritiker reagiert. „Das ist ja nicht irgendwie Willkür oder Zufall, dass es entsprechende Möglichkeiten für den Bund, für den Bundesminister gibt oder für die Länder, sondern das sind gesetzliche Grundlagen, vom Bundestag beschlossene Grundlagen“, sagte Spahn am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“.
Der Bundestag hatte im März Spahn befristete Sonderrechte eingeräumt. Der Gesundheitsminister hat jetzt die gewünschte Verlängerung der Rechte verteidigt. Bisher waren die Sonderrechte bis März 2021 begrenzt. (wir berichteten) In einem Gesetzentwurf heißt es nun, die bisherigen Regelungen sollten - „unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“ - „verstetigt“ werden.
Dabei kam die Frage hoch, warum die Rahmenbedingungen nach der akuten Überganssituation nicht wieder vom Bundestag festgelegt werden sollten. Spahn sagte: „Das werden sie ja auch weiterhin, wie es ja auch in unserem vorgeschlagenen Infektionsschutzgesetz so wäre, dass der Bundestag die Regeln festsetzt. Was wir vereinheitlichen wollen und übrigens auf eine bessere rechtliche Grundlage, auf eine eindeutigere rechtliche Grundlage stellen wollen - das ist ja auch das, was Abgeordnete zurecht fordern - sind die Regelungen rund um die Einreise.“
Was er vereinheitlichen wolle und auf eine eindeutige rechtliche Grundlage stellen was die Abgeordneten zurecht fordern sei: „Die Regelungen rund um die Einreise.“ Das Thema Einreise könne nur der Bund regeln und solle nicht von 16 Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. „Das sieht eben der Gesetzentwurf vor“, so Spahn.
Die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth hatte sich zudem kritisch geäußert und eine stärkere Beteiligung des Bundestags bei Entscheidungen zu Corona-Eindämmungsmaßnahmen gefordert. In einer Zeit, in der zwischen dem Schutz von Gesundheit und dem Schutz von Freiheit und Bürgerrechten abgewogen werden muss, müsse es ein Ringen um Lösungen geben, sagte Roth die Grünen-Politikerin am Dienstag im Deutschlandfunk. “Das ist Aufgabe des Parlaments, wir können das tun, wir sollten das wieder zurückholen.”
Dabei sieht Roth das Prinzip der Gewaltenteilung in Schieflage. „Das ist 'ne wirklich gefährlich falsche Entwicklung, dass es weggeht von der Legislative hin zu klandestinen Exekutivveranstaltungen, dann auch noch mit wahlkämpfenden Ministerpräsidenten und unersättlichen Ministern“, sagte Roth.
“Die Koalitionsfraktionen haben viel zu lange sozusagen delegiert an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und das rächt sich.” So entstehe durch das Ringen im Bundestag um die richtigen Antworten auf die schwierigen Fragen erst eine Akzeptanz in der Bevölkerung für Grundrechtseingriffe.
Zudem hat die SPD Widerstand angekündigt. Und auch in weiten Teilen ist die Opposition empört. „Der Gesundheitsminister scheint die Lektion aus den jüngsten Gerichtsentscheidungen nicht verstanden zu haben“, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae der Agentur AFP. „Minister und Staatsregierungen sind nicht die besseren Gesetzgeber“, sagte er. „Im Rausch der Befugnisermächtigungen fielen so manche berechtigten Interessen von Arbeitnehmern und Unternehmern, Eltern und Ehrenamtlern unter den Tisch der Ministerialbürokratie.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung