Coronavirus: Infektionsschutzgesetz soll Klagewelle verhindern
- Lesezeit: 3 Minuten
Die heutige Sitzung im Deutschen Bundestag zum Thema "Corona Maßnahmen" implizierten eine Diskussion für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ .(Drucksache des Gesetzentwurfs: 19/23944). Dieses dritte Gesetz hat nicht nur heute, sondern wird auch in Zukunft zu sehr viel Diskussionen führen, denn mit dem Gesetz wird vieles rechtlich verankert, was heute über Verordnungen von den einzelnen Bundesländern verordnet wird.
Die Folge durch die geplanten Änderungen im Gesetz, wird eine Rechtssicherheit für Gerichte haben und den juristischen Klageweg betroffener Bürgerinnen und Bürger erschweren. Somit wird ein bundeseinheitliches Vorgehen sichergestellt, da Verordnungen auf Länderebene stark minimiert werden.
"Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) nach Nummer 3 ist ein zentraler Baustein zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Sie stellt eine notwendige und einfache Schutzmaßnahme dar. Wissenschaftlichen Studien belegen den signifikanten Nutzen zur Verringerung der Infektionszahlen (vgl. etwa https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html). Der mit der Maskenpflicht verbundene grundsätzlich sehr geringe Eingriff in die Handlungsfreiheit der Betroffenen ist angesichts des überragend wichtigen Ziels des Infektionsschutzes bei steigenden Infektionszahlen hinzunehmen.", heißt es in dem Gesetzentwurf.
Der Mindestabstand ist ebenfalls in der Drucksache erwähnt: "Insbesondere steigt die Aerosolausscheidung bei lautem Sprechen, Singen oder Lachen stark an. In Innenräumen steigt hierdurch das Risiko einer Übertragung deutlich, auch über einen größeren Abstand als 1,5 m. Wenn der Mindestabstand von 1,5 m ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterschritten wird, z. B. bei größeren Menschenansammlungen, besteht auch im Freien ein erhöhtes Übertragungsrisiko. Bei einer Ausbreitung der Pandemie kann es daher erforderlich sein, Abstandsgebote konsequent auch in öffentlichen Innenräumen wie auch im Freien einzuhalten und Menschenansammlungen - besonders in Innenräumen – zu vermeiden"
Der bestehende Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes, soll nun künftig viele Einschränkungen ausdrücklich benennen, die die Länder in der Corona-Krise verhängt haben.:
- Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,Corona
- Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
- Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
- Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
- Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
- Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
- Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
- Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
- Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
- Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
- Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
- Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
- Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
- Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
- Reisebeschränkungen.
Seitens der Opposition musste sich Spahn viel Kritik gefallen lassen.:
FDP-Fraktionschef Christian Lindner sprach von empfindlichen Einschränkungen der Freiheit. Die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen werde mit Skepsis gesehen.
Detlev Spangenberg (AfD) sagte, zum Wesen einer Demokratie gehöre, die Bürger bei Entscheidungen mitzunehmen.
Susanne Ferschl (Die Linke) rügte, es werde in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen ohne erkennbare Strategie.
Die SPD als Koalitionspartner, unterstützt das Gesetz, genauso wie das Bündnis 90/Die Grünen. Die Grünen forderten allergings mehr Transparenz. Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es komme in dieser Lage auf schnelle Reaktionen an.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung