Leistungswirrwarr beenden - Kindergrundsicherung einführen
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Am 2 Oktober war die Anhörung zur Kindergrundsicherung im Paul-Löbe-Haus in Berlin des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Linken hatten dazu einen Antrag (19/17768) und Bündnis 90/Die Grünen (19/14326) vorgelegt. Die geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung stößt bei Experten auf ein großes Maß an Zustimmung.
Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband und Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie begrüßten die Anträge von Grünen und Linken als "wichtige Meilensteine" für eine grundlegende Reform der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Schneider verwies darauf, dass sich trotz günstiger ökonomischer Entwicklung mit steigender Erwerbstätigenzahl die soziale Ungleichheit in Deutschland nicht verbessert habe. Für die weitere Debatte sei zentral, dass eine Kindergrundsicherung auf einer sachgerechten Ermittlung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen aufsetze, wie dies auch in beiden Anträge gefordert werde. Nach Ansicht von Nöhring ist die Vielzahlan familien- und kindbezogenen Leistungen in Deutschland kompliziert und für die Anspruchsberechtigten kaum mehr zu durchschauen. Das Kindergeld sei eine zwar bekannte und einfache Leistung, kommt jedoch auf Grund von Verrechnung bei Familien im SGB II-Bezug oder Alleinerziehenden fast gar nicht an. Durch den Kinderfreibetrag im Steuerrecht würden gut verdienende Familien stärker entlastet als Familien, die das Kindergeld bekommen.
Anlässlich der am 26. und 27. November stattfindenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz begrüßt die Diakonie Deutschland, dass die Bundesländer über die Einführung einer Kindergrundsicherung beraten.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Wirrwarr von existenzsichernden Leistungen für Kinder vom Kindergeld über den Kinderzuschlag und Kinderregelsatz bis zum Kinderfreibetrag muss beendet werden. Viele Familien verlieren den Überblick und wissen nicht um die ihnen zustehenden Leistungen. Außerdem ist die Beantragung bürokratisch und kompliziert.
Häufig werden Leistungen auch noch untereinander verrechnet. Das Ergebnis sind intransparente und ungerechte Auszahlungen. So kann es mitunter zu höheren Nettoleistungen bei höheren Familieneinkommen kommen als bei Niedrigsteinkommen. Deshalb müssen die existenzsichernden Leistungen für Kinder endlich vereinheitlicht und unkompliziert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden.
Eine antragsfreie Kindergrundsicherung mit einem existenzsichernden Sockelbetrag gewährleistet eine einfache und unkomplizierte Förderung von Kindern und Familien. Wohnkosten werden ergänzend finanziert. Bedürftige Familien erhalten zusätzliche Unterstützung. Wer mehr braucht, soll direkt mehr bekommen.“ Zum Hintergrund: Bisher stehen verschiedene existenzsichernde Leistungen wie Kindergeld, Kinder-Regelsatz, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag nebeneinander.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung